bemerken; mitteilen; vermerken; reden; erläutern; sagen; berichten; erzählen; schildern; phrasieren; ausdrücken; formulieren; ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; öffentlich bekannt geben; ankünden; avisieren; proklamieren; kundtun; bekannt geben; bekannt machen; verlautbaren (lassen)
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äu|ßern ['ɔy̮sɐn]:1. <tr.; hat zu erkennen geben:
seine Kritik durch Zischen äußern; Zweifel [an etwas] äußern; seine Meinung [zu etwas] äußern.
Syn.: ↑ anbringen, ↑ anführen, ↑ anmelden, ↑ artikulieren, ↑ ausdrücken, ↑ aussagen, bekannt geben, bekannt machen, ↑ bekunden, ↑ darlegen, ↑ darstellen, ↑ erklären, ↑ mitteilen, ↑ offenbaren, ↑ vorbringen, ↑ vortragen.
2. <+ sich> seine Meinung sagen:
sie hat sich [zu seinem Vorschlag] nicht geäußert.
Syn.: sich ↑ ausbreiten, sich ↑ auslassen, sich ↑ aussprechen, sich ↑ ergehen, etwas ↑ sagen, etwas von sich geben, ↑ reden, seine Meinung kundtun, ↑ sprechen, Stellung nehmen, sich ↑ verbreiten.
3. <+ sich> sich zeigen, in bestimmter Weise sichtbar werden:
seine Unruhe äußerte sich in seiner Unaufmerksamkeit.
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äu|ßern 〈V. tr.; hat〉
1. aussprechen, sagen
2. offen zeigen
● eine Bitte, einen Wunsch \äußern; Gefühle \äußern; eine Meinung \äußern; sich \äußern seine Meinung mitteilen; bitte \äußern Sie sich dazu; sich über jmdn. od. etwas \äußern
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äu|ßern <sw. V.; hat [mhd. ūʒern (refl.) = aus der Hand, aus dem Besitz geben, verzichten, zu ↑ äußer…]:
1. aussprechen, kundtun:
seine Meinung, einen Wunsch, [seine] Bedenken ä.;
Zweifel [an etw.], sein Befremden [über etw.] ä.;
die Ansicht ä., dass …
2. <ä. + sich> seine Meinung sagen, Stellung nehmen:
sich freimütig, anerkennend ä.;
sich dahin [gehend] ä., dass alles in Ordnung sei;
sich über jmdn. abfällig ä.;
sich über etw., zu etw. ä.
3. <ä. + sich> in bestimmter Weise in Erscheinung treten:
die Krankheit äußert sich in, durch Schüttelfrost.
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äu|ßern <sw. V.; hat [mhd. ūʒern (refl.) = aus der Hand, aus dem Besitz geben, verzichten, zu äußer...]: 1. aussprechen, kundtun: seine Meinung, einen Wunsch, [seine] Bedenken ä.; Zweifel [an etw.], sein Befremden [über etw.] ä.; die Ansicht ä., dass ...; es hieß, der Regent habe großen Ärger und Verdruss ... geäußert (A. Kolb, Daphne 176); „Frieden gibt's nicht!“, äußert Albert kurz (Remarque, Westen 60). 2. <ä. + sich> seine Meinung sagen, Stellung nehmen: sich freimütig, anerkennend ä.; sich dahin [gehend] ä., dass ...; sich über jmdn. abfällig ä.; sich über etw., zu etw. ä. 3. <ä. + sich> in bestimmter Weise in Erscheinung treten: die Krankheit äußert sich in, durch Schüttelfrost; Eine gewisse Nervenüberreizung äußerte sich zuweilen in sonderbaren inneren Erlebnissen (Niekisch, Leben 292).
Universal-Lexikon. 2012.