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Sub|ven|ti|on [zʊpvɛn'ts̮i̯o:n], die; -, -en:zweckgebundener, von der öffentlichen Hand gewährter Zuschuss zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftszweige, einzelner Unternehmen:
das Unternehmen erhielt hohe Subventionen; die Subventionen wurden gekürzt.
Syn.: ↑ Beihilfe.
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Sub|ven|ti|on 〈[ -vɛn-] f. 20〉 (finanzielle) Hilfe, zweckgebundene Unterstützung, besonders aus öffentlichen Mitteln [zu subvenieren]
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Sub|ven|ti|on , die; -, -en <meist Pl.> [lat. subventio = Hilfeleistung, zu lat. subvenire aus: sub = unter u. venire = kommen] (Wirtsch.):
zweckgebundener, von der öffentlichen Hand gewährter Zuschuss zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftszweige, einzelner Unternehmen:
hohe -en erhalten.
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Sub|ven|ti|on, die; -, -en <meist Pl.> [lat. subventio = Hilfeleistung, zu lat. subvenire, ↑subvenieren] (Wirtsch.): zweckgebundener, von der öffentlichen Hand gewährter Zuschuss zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftszweige, einzelner Unternehmen: hohe -en erhalten; ... werden wir die S. von Zeitungen in der bisherigen Höhe ... nicht aufrechterhalten können (Freie Presse 3. 1. 90, 3); Mit den gekürzten -en lässt sich immerhin die Reitbahn renovieren (Bieler, Bär 233).
Universal-Lexikon. 2012.