Akademik

ohnegleichen
ohne Beispiel; beispiellos; unvergleichbar; sondergleichen; präzedenzlos

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oh|ne|glei|chen ['o:nə'glai̮çn̩] <Adverb>:
so, dass es mit nichts verglichen werden kann:
mit einer Frechheit ohnegleichen; sein Hochmut ist ohnegleichen.
Syn.: beispiellos, ohne Beispiel, unvergleichlich.

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oh|ne|glei|chen 〈Adv.〉 so, dass ihm, ihr nichts gleicht, wie es niemand anders kann, unvergleichlich, einzigartig ● seine Tapferkeit war \ohnegleichen; er singt, spielt \ohnegleichen

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oh|ne|glei|chen <Adv.> [-gleichen]:
so [geartet, beschaffen], dass es mit nichts verglichen werden kann:
mit einer Frechheit o.

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oh|ne|glei|chen <Adv.> [↑-gleichen]: so [geartet, beschaffen], dass nichts dem gleichkommt, es mit nichts verglichen werden kann: mit einer Frechheit o.; Die Bundeswehr ist ein Wirtschaftsfaktor o. (Woche 9. 1. 98, 7); die Raubzüge auf die Meisterwerke der Kunstgeschichte gingen ungehindert weiter, erfuhren 1974 und 1975 sogar einen Aufschwung o. (Prodöhl, Tod 200); ihre Freude ist o.; die Situation war o.; sich o. erleichtert fühlen.

Universal-Lexikon. 2012.