Akademik

Intimsphäre
Privatbereich; Privatsphäre; Privatleben; Intimbereich

* * *

In|tim|sphä|re 〈f. 19; unz.〉 (meist sorgfältig gehüteter) Bereich des persönl. Lebens, bes. des Geschlechtslebens; Sy Intimbereich (2)

* * *

In|tim|sphä|re, die (bildungsspr.):
ganz persönlicher Lebensbereich eines Menschen:
jmds. I. respektieren, schützen, verletzen;
Einblick in jmds. I. nehmen;
in jmds. I. eindringen.

* * *

Intimsphäre,
 
Intimbereich, privater Bereich des Menschen, der für die Umwelt tabuisiert ist. Psychisch ist die Intimsphäre durch Sicherungen wie Takt, Scheu oder Scham geschützt. Die Inhalte der Intimsphäre können zwischenmenschliche Empfindungen und Beziehungen (insbesondere im sexuellen Bereich) sein, darüber hinaus religiöse Gefühle, aber auch finanzielle Angelegenheiten, politische Zielvorstellungen, seelische oder körperliche Merkmale, Leiden oder Krankheiten. Welche Bereiche der Intimsphäre angehören, welche Themen unter gewissen Umständen mit Scheu erörtert oder unter keinen Bedingungen genannt werden dürfen, ist jeweils kulturell unterschiedlich. Neben den kulturellen und historischen Wandlungen können Gegenstände der Intimsphäre auch innerhalb einer Gesellschaft schichtenspezifisch und individuell unterschiedlich akzentuiert sein. - Im Recht ist die Intimsphäre der Kern der vom Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfassten Privatsphäre. Die Intimsphäre als engster Bereich menschlicher Lebensgestaltung ist gegen Eingriffe des Staates (z. B. durch Kenntnisnahme, Verwertung, Veröffentlichung von Informationen) abgesichert. Der grundrechtliche Schutz der Intimsphäre wird ergänzt durch zivilrechtliche Beseitigungs-, Unterlassungs- und manchmal auch Schadensersatzansprüche.

* * *

In|tim|sphä|re, die (bildungsspr.): ganz persönlicher Lebensbereich eines Menschen, der für die Außenwelt tabuisiert, unverletzlich ist: Die I. eines jeden Bürgers ist zu respektieren und zu schützen (Ziegler, Kein Recht 258); Einblick in jmds. I. nehmen; in jmds. I. eindringen.

Universal-Lexikon. 2012.