* * *
Lạn|des|haupt|mann 〈m.; -(e)s, -leu|te od. -män|ner〉
1. 〈im alten Preußen〉 Leiter einer Provinzialbehörde
2. 〈österr.〉 Regierungspräsident eines Bundeslandes
* * *
Lạn|des|haupt|mann, der <Pl. …hauptleute u. …hauptmänner>:
1. (in Preußen bis 1933) Leiter der Verwaltung einer Provinz.
2. (in Österreich) Regierungschef, Vorsitzender der Regierung eines Bundeslandes.
* * *
Landeshauptmann,
in Österreich der vom Landtag zu wählende Vorsitzende einer Landesregierung und Repräsentant des jeweiligen österreichischen Landes. In Wien ist der Bürgermeister Landeshauptmann. Der Landeshauptmann ist auch das für den Bund im Bereich der Länder (»mittelbare Bundesverwaltung«) zuständige Verwaltungsorgan. Er ist diesbezüglich den Weisungen der obersten Bundesorgane unterworfen und kann von der Bundesregierung beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.
W. Pesendorfer: Der L. (Wien 1986).
* * *
Lạn|des|haupt|mann, der <Pl. ...hauptleute u. ...hauptmänner>: 1. (in Preußen bis 1933) Leiter der Verwaltung einer Provinz. 2. (in Österreich) Regierungschef, Vorsitzender der Regierung eines Bundeslandes.
Universal-Lexikon. 2012.