einen Kommentar abgeben
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kom|men|tie|ren [kɔmɛn'ti:rən] <tr.; hat:a) einen persönlichen Kommentar zu etwas geben:
der Minister lehnte es ab, den Vorgang zu kommentieren.
Syn.: ↑ glossieren.
b) mit Erläuterungen, Erklärungen versehen:
einen Text kommentieren; eine kommentierte Ausgabe von Goethes Werken.
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kom|men|tie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. (wissenschaftlich) erläutern
2. erklären
● eine kommentierte Ausgabe von Goethes „Faust“ [<lat. commentari „genau überdenken, etwas Durchdachtes schriftlich darstellen“; zu mens „Denktätigkeit, Verstand“]
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kom|men|tie|ren <sw. V.; hat [lat. commentari = überdenken, erläutern, auslegen]:
1. ein Druckwerk (z. B. einen Gesetzestext, eine wissenschaftliche Abhandlung o. Ä.) mit erläuternden u. kritischen Anmerkungen versehen:
ein Gesetz, einen Paragrafen k.
die Regierungserklärung wurde unterschiedlich kommentiert.
3. persönliche Anmerkungen zu etwas machen:
sie pflegte alles und jedes auf ihre Art zu k.
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kom|men|tie|ren <sw. V.; hat [lat. commentari = überdenken, erläutern, auslegen]: 1. ein Druckwerk (z. B. einen Gesetzestext, eine wissenschaftliche Abhandlung o. Ä.) mit erläuternden u. kritischen Anmerkungen versehen: das Gesetz wurde so kommentiert: ...; eine Faksimileausgabe des erst 1956 wieder aufgetauchten Autographs, kommentiert von W. Virneisel (Welt 28. 6. 65, 7). 2. zu Tagesereignissen (in Presse, Rundfunk, Fernsehen) kritisch Stellung nehmen: die Regierungserklärung wurde unterschiedlich kommentiert; dass ... jene Rede Eisenhowers ... in den russischen Zeitungen abgedruckt wurde, ohne als imperialistisches Scheinmanöver kommentiert zu werden? (Dönhoff, Ära 184). 3. (ugs.) persönliche Anmerkungen zu etwas machen: sie pflegte alles und jedes auf ihre Art zu k.; ... wobei er jeden Wurf mit den Worten „Passt nicht“ kommentierte (Ott, Haie 34).
Universal-Lexikon. 2012.