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Ge|bein [gə'bai̮n], das; -[e]s, -e (geh.):a) <Plural> Knochen (eines Toten):
erst nach Jahren fand man die Gebeine des Vermissten.
b) sämtliche Glieder des Menschen:
ein jäher Schreck fuhr ihm durch das Gebein.
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Ge|bein 〈n. 11; veraltet〉
2. Gesamtheit der Glieder (des Körpers)
● seine \Gebeine 〈geh.〉 seine sterbl. Hülle; der Schreck fuhr mir durchs, ins \Gebein
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1. sämtliche Glieder eines lebenden Körpers:
ein Schreck fuhr ihm durchs/ins G., in die -e.
2. <Pl.> sterbliche Reste, bes. Knochen; Skelett eines Toten:
die -e eines Toten.
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Ge|bein, das; -[e]s, -e [mhd. gebeine, ahd. gibeini, Kollektivbildung zu ↑Bein (5)] (geh.): 1. sämtliche Glieder eines lebenden Körpers: hier am Orte sitzen Spielleute, die blasen aus aller Kraft kurze Flöten, deren Weinen gar jammervoll das G. durchdringt (Th. Mann, Joseph 449); ein Schreck fuhr ihm durchs/ins G., in die -e. 2. <Pl.> sterbliche Reste, bes. Knochen; Skelett eines Toten: die -e eines Toten; Am Ufer lagen menschliche -e umher (Bergengruen, Rittmeisterin 169).
Universal-Lexikon. 2012.