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un|ge|nü|gend ['ʊngəny:gn̩t] <Adj.>:a) deutliche Mängel aufweisend, in keinem ausreichenden Maß [vorhanden]:
er hatte seinen Vortrag ungenügend vorbereitet.
b) der schlechtesten Schulnote entsprechend:
er hat in der Mathematikarbeit die Note »ungenügend« (die Note »Sechs«) bekommen.
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ụn|ge|nü|gend 〈Adj.〉 nicht genügend, nicht ausreichend, nicht zufriedenstellend, sehr mangelhaft ● das ist eine \ungenügende Erklärung; in zwei Fächern „\ungenügend“ bekommen (als Schulnote); \ungenügend vorbereitet
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ụn|ge|nü|gend <Adj.>:
deutliche Mängel aufweisend, nicht zureichend [u. daher den Erwartungen nicht entsprechend]:
eine -e Planung, Vorsorge, Ernährung;
die Treppe war u. beleuchtet;
eine Klassenarbeit mit der Note »ungenügend« zensieren.
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ụn|ge|nü|gend <Adj.>: deutliche Mängel aufweisend, nicht zureichend [u. daher den Erwartungen nicht entsprechend]: eine -e Planung, Vorsorge, Ernährung; Die „Iphigenie“, versicherte er (= Goethe), sei ein Produkt seiner -en Kenntnis der griechischen Dinge (Fest, Im Gegenlicht 58); Der ... Helikopter ist allerdings aufgrund seines -en Platzangebotes für einen Notarztbetrieb nicht geeignet (Ostschweiz 31. 7. 84, 12); die technische Sicherheit des Geräts ist u.; die Treppe war u. beleuchtet; eine Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“ zensieren.
Universal-Lexikon. 2012.