jammern (umgangssprachlich); klagen
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bạr|men 〈V.; hat〉
I 〈V. intr.; nord- u. ostdt.〉 klagen, jammern
II 〈V. tr.; veraltet〉 jmdn. \barmen jmds. Mitleid erregen
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1. (landsch., veraltet) mit Mitgefühl erfüllen:
die frierenden Kinder barmten ihn.
2. (bes. nordd.) jammern, lamentieren:
die Frau barmte um das Kind/wegen des Kindes;
die Mutter ließ das Kind um Brot b. (betteln).
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Bạrmen,
östlicher Stadtteil von Wuppertal.
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bạr|men <sw. V.; hat [mhd. barmen, ahd. (ir)barmen, ↑erbarmen]: 1. (landsch., veraltet) mit Mitgefühl erfüllen: die frierenden Kinder barmten ihn; Der Patient selbst barmt uns gar nicht so sehr, aber die Massen, die dahinter stehen (Sloterdijk, Kritik 912). 2. (bes. nordd.) jammern, lamentieren: die Frau barmte um das Kind/wegen des Kindes; Schließlich liege es, barmte Kettler, im Ermessen des Detektivs (Spiegel 51, 1982, 82); Wie oft hat er uns um Champagner b. (betteln) lassen, wollt' ihn partout nicht herausrücken (Kempowski, Zeit 157); Das macht um Erfolge barmende (sich sorgende) Politiker froh (Woche 19. 12. 97, 5).
Universal-Lexikon. 2012.