* * *
Wạrn|zei|chen 〈n. 14〉
1. eine Warnung enthaltendes Verkehrszeichen
* * *
Wạrn|zei|chen, das:
3. vor einem Unheil warnende Erscheinung.
* * *
Warnzeichen,
im Straßenverkehr Zeichen, die auf Störungen oder besondere Umstände aufmerksam machen sollen. Warnzeichen im engeren Sinn sind als Verkehrszeichen die Gefahrzeichen, im weiteren Sinn Schallzeichen aus Hörnern oder Hupen sowie Leuchtzeichen durch Aufblenden (»Lichthupe«). Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer sich oder andere gefährdet sieht oder außerhalb geschlossener Ortschaften überholt. (Warnblinkanlage)
* * *
Wạrn|zei|chen, das: 1. vgl. ↑Warnsignal. 2. (Verkehrsw.) vgl. ↑Warnschild (2). 3. vor einem Unheil warnende Erscheinung.
Universal-Lexikon. 2012.