Zeichen (1 c) zur Regelung des Straßenverkehrs:
die Autofahrerin hatte das Verkehrszeichen übersehen und prallte deswegen mit dem Lastwagen zusammen.
Syn.: Verkehrsschild.
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Ver|kehrs|zei|chen 〈n. 14〉 Zeichen, das ein Gebot, Verbot od. eine Warnung ausdrückt u. somit zur Regelung u. Sicherung des Straßenverkehrs beiträgt
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Ver|kehrs|zei|chen , das:
Zeichen auf einem Schild, Markierung auf der Fahrbahn zur Regelung des Straßenverkehrs.
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Verkehrszeichen,
Sammelbegriff für die optischen oder akustischen Signale (z. B. Signaltöne für Sehbehinderte an Lichtzeichenanlagen), die das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Sinne eines flüssigen, koordinierten und sicheren Verkehrsablaufs beeinflussen sollen. Verkehrszeichen regeln den Verkehr der einzelnen Verkehrsträger wie auch deren Wechselverhältnis. Im engeren Sinn werden unter Verkehrszeichen diejenigen zur Regelung des Straßenverkehrs nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstanden und können Gefahr-, Vorschrift- oder Richtzeichen mit jeweils unterhalb angeordneten Zusatzzeichen sein (§ 39 ff. StVO); sie gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Gefahrzeichen weisen auf Gefahrenstellen hin (z. B. Schleudergefahr, Wildwechsel), Vorschriftzeichen enthalten Gebote oder Verbote (z. B. Einbahnstraße, Parkverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung); Richtzeichen geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs (z. B. Wegweiser), sie können auch Anordnungen enthalten. Zuwiderhandlungen gegen Gebots- oder Verbotszeichen sind Ordnungswidrigkeiten. (Verkehrseinrichtungen)
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Ver|kehrs|zei|chen, das: Zeichen auf einem Schild, Markierung auf der Fahrbahn zur Regelung des Straßenverkehrs.
Universal-Lexikon. 2012.