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Tochter
Töchterchen (umgangssprachlich)

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Toch|ter ['tɔxtɐ], die; -, Töchter ['tœçtɐ]:
unmittelbarer weiblicher Nachkomme:
eine Tochter aus erster Ehe; unsere älteste, jüngste, einzige, kleine Tochter; Mutter und Tochter sehen sich sehr ähnlich; sie haben zwei Töchter und einen Sohn.
Zus.: Adoptivtochter, Lieblingstochter.

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Tọch|ter 〈f. 8u
1. weibl. Kind in Beziehung zu den Eltern
2. 〈schweiz.〉 Mädchen (Lehr\Tochter, Saal\Tochter)
3. 〈kurz für〉 Tochtergesellschaft, Tochterfirma
● grüßen Sie Ihre \Tochter; die \Tochter des Hauses [<mhd., ahd. tohter <got. dauhtar <idg. *dhug(h)eter- „Tochter“]

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Tọch|ter , die; -, Töchter [mhd., ahd. tohter]:
1. weibliche Person im Hinblick auf ihre leibliche Abstammung von den Eltern; unmittelbarer weiblicher Nachkomme:
die kleine, erwachsene T.;
sie ist ganz die T. ihres Vaters (ist, sieht ihm sehr ähnlich);
die T. des Hauses (die erwachsene Tochter der Familie);
Ihre Frau T.;
Ihr Fräulein T.;
Ü die große T. (berühmte Einwohnerin) unserer Stadt;
sich unter den Töchtern des Landes (scherzh.; den Mädchen in der Gegend) umsehen;
höhere Töchter (veraltet, noch scherzh.; Mädchen aus gutbürgerlichem Hause).
2. <o. Pl.> (veraltend) Anrede an eine jüngere weibliche Person:
nun, meine T.?
3. (schweiz. veraltend) erwachsene, unverheiratete weibliche Person, Mädchen, bes. als Angestellte in einer Gaststätte od. einem privaten Haushalt.
4. (Jargon) Kurzf. von Tochtergesellschaft.

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Tọch|ter, die; -, Töchter [mhd., ahd. tohter]: 1. weibliche Person im Hinblick auf ihre leibliche Abstammung von den Eltern; unmittelbarer weiblicher Nachkomme: die kleine, erwachsene, jüngste, einzige T.; eine legitime, natürliche (veraltet; nicht eheliche) T.; seine T. ist heiratsfähig; Mutter und T. sehen sich sehr ähnlich; sie ist ganz die T. ihres Vaters (ist, sieht ihm sehr ähnlich); die T. des Hauses (die erwachsene Tochter der Familie); sie haben eine T. bekommen; Ihre Frau T.; Ihr, Ihres Fräulein T.; Ü die große T. (berühmte Einwohnerin) unserer Stadt; sie als getreue T. (als getreues Mitglied) der Kirche (Stern, Mann 146); sich unter den Töchtern des Landes (scherzh.; den Mädchen in der Gegend) umsehen; eine T. der Freude (geh. verhüll.; eine Prostituierte; LÜ von frz. fille de joie); sie ist eine echte T. Evas (scherzh.; eine als typisch weiblich empfundene Frau); von der Aussperrung seien nicht nur höhere Töchter (veraltet, noch scherzh.; Mädchen aus gutbürgerlichem Hause) ... betroffen (Spiegel 20/21, 1976, 86). 2. <o. Pl.> (veraltend) Anrede an eine jüngere weibliche Person: nun, meine T.? 3. (schweiz. veraltend) erwachsene, unverheiratete weibliche Person, Mädchen, Fräulein, bes. als Angestellte in einer Gaststätte od. einem privaten Haushalt: Französischkurse für Töchter aus der deutschsprachigen Schweiz (NZZ 23. 12. 83, o. S.). 4. (Jargon) kurz für ↑Tochtergesellschaft: Obendrein hat die deutsche T. des US-Autogiganten ... ihrer derzeit kränkelnden Mutter ... 900 Millionen Dollar als Darlehen zur Verfügung gestellt (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 4); So gehts weiter mit Isovel als neuer T. der britischen Temperature Ltd. (CCI 2, 1999, 40).

Universal-Lexikon. 2012.