CEO
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Ge|schạ̈fts|füh|rer 〈m. 3〉 jmd., der ein fremdes Geschäft führt, leitet
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Ge|schạ̈fts|füh|rer, der:
2. jmd., der damit beauftragt ist, für jmdn., einen Verein, Verband, eine Organisation o. Ä. die rechtsgeschäftlichen Interessen wahrzunehmen:
parlamentarischer G. (Politik; Angehöriger einer parlamentarischen Fraktion, der für die organisatorischen u. taktischen Probleme seiner Fraktion zuständig ist).
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Geschäftsführer,
im weiteren Sinn derjenige, der für einen anderen Geschäfte führt; im engeren Sinn Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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Ge|schạ̈fts|füh|rer, der: 1. ↑Geschäftsleiter (1) , besonders einer GmbH: der Kunde beschwerte sich direkt beim G.; Jeffrey Scott wurde zum neuen G. der Jaguar Deutschland GmbH ernannt (Tagesspiegel 21. 1. 98, 18); 2. jmd., der damit beauftragt ist, für jmdn., einen Verein, Verband, eine Organisation o. Ä. die rechtsgeschäftlichen Interessen wahrzunehmen: parlamentarischer G. (Politik; Angehöriger einer parlamentarischen Fraktion, der für die organisatorischen u. taktischen Probleme seiner Fraktion zuständig ist).
Universal-Lexikon. 2012.