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ver|bu|chen 〈V. tr.; hat〉
1. 〈Wirtsch.〉 in ein Geschäftsbuch eintragen, buchen
2. als etwas Positives od. Negatives einordnen
● Ausgaben, Gewinne \verbuchen; er hat die Entscheidung als seinen Erfolg verbucht
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ver|bu|chen <sw. V.; hat (Kaufmannsspr., Bankw.):
etw. als Verlust, auf einem Konto, im Haben v.;
Ü sie konnte einen schönen Erfolg [für sich] v.
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ver|bu|chen <sw. V.; hat (Kaufmannsspr., Bankw.): in die Geschäftsbücher o. Ä. eintragen; kontieren: etw. als Verlust, auf einem Konto, im Haben v.; Ü sie konnte einen Erfolg [für sich] v. (verzeichnen); der Gast (= die Gastmannschaft) ... verbuchte für ein Auswärtsspiel erstaunlich viele Chancen (Freie Presse 24. 11. 88, 5); das graue Umweltpapier ... kann ... sogar einen Imagevorteil gegenüber gebleichtem Papier v. (natur 4, 1991, 68).
Universal-Lexikon. 2012.