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un|schlüs|sig ['ʊnʃlʏsɪç] <Adj.>:sich nicht zu etwas entschließen könnend oder von dieser Unfähigkeit zeugend:
sie tadelte ihn wegen seiner unschlüssigen Haltung; er blieb unschlüssig stehen; bist du [dir] immer noch unschlüssig, ob du morgen fahren sollst?
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ụn|schlüs|sig 〈Adj.〉 nicht entschlossen, schwankend ● ich bin (mir noch) \unschlüssig, was ich tun soll
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ụn|schlüs|sig <Adj.>:
1. sich über etw. nicht schlüssig seiend, [noch] keinen Entschluss gefasst habend, sich nicht entschließen könnend:
u. stehen bleiben;
ich bin mir noch u. [darüber], was ich tun soll.
2.
die Argumentation ist in sich u.;
b) (Rechtsspr.) sachlich unbegründet:
der Anwalt erklärte, die Klage sei u. und entbehre jeglicher Grundlage.
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ụn|schlüs|sig <Adj.>: 1. sich über etw. nicht schlüssig seiend, [noch] keinen Entschluss gefasst habend, sich nicht entschließen könnend: sein -es Schulterzucken machte sie ärgerlich; u. stehen bleiben; Eine Weile hockt er u. an Penzings Theke (Chotjewitz, Friede 213); ich bin mir noch u. [darüber], was ich tun soll. 2. (seltener) nicht ↑schlüssig (1): die Argumentation ist in sich u.
Universal-Lexikon. 2012.