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Ständige Vertretung,
eine 1974 nach dem Grundvertrag geschaffene Einrichtung, die die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im jeweils anderen Staat wahrnehmen sollte und mit konsularischen u. a. Aufgaben betraut war. Wenngleich einer Botschaft weitgehend vergleichbar, sollte mit der Ständigen Vertretung (nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland) nach Bezeichnung und Ausgestaltung die Aufnahme im eigentlichen Sinn diplomatische Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten vermieden werden, um den Besonderheiten des deutsch-deutschen Verhältnisses Rechnung zu tragen.
Universal-Lexikon. 2012.