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Na|tur|park 〈m. 6〉 = Naturschutzgebiet
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Na|tur|park, der:
in sich geschlossener, größerer Landschaftsbereich, der sich durch natürliche Eigenart u. Schönheit auszeichnet u. in seinem Zustand unverändert erhalten bleiben soll.
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Naturpark,
in sich geschlossener, größerer Landschaftsbereich, der sich durch natürliche Eigenart, Schönheit und Erholungwert auszeichnet und in seinem gegenwärtigen Zustand erhalten werden soll. Naturparks werden im Allgemeinen nach Grundsätzen der Landschaftspflege behandelt. Die Ausweisung von Naturparks dient v. a. der naturverträglichen Entwicklung von Erholung und Tourismus. Eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft sowie die gesetzlich geregelte Jagd und Fischerei sind gestattet. Größere Flächenanteile der Naturparks sind als Landschaftsschutzgebiete, kleinere Flächen als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Hinsichtlich Zahl und Größe besitzt Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nicht nur die größten, sondern auch die meisten (im Jahr 2000: 81) Naturparks, die rd. 6,76 Millionen ha Landschaft umfassen.
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Na|tur|park, der: in sich geschlossener, größerer Landschaftsbereich, der sich durch natürliche Eigenart u. Schönheit auszeichnet u. in seinem Zustand unverändert erhalten bleiben soll.
Universal-Lexikon. 2012.