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Ka|ta|ma|ran 〈n. 11〉 schnelles, aus zwei Schwimmkörpern bestehendes Segelboot [<tamil. kattumaram; zu kattu „binden“ + maram „Baumstamm“]
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Ka|ta|ma|ran, der; -s, -e [engl. catamaran = Auslegerboot, Floß < tamil. kattumaram, zu: kaṭṭu = binden u. maram = Baumstamm]:
1. schnelles [offenes Segel]boot mit zwei Rümpfen (die durch Decks[aufbauten] verbunden sind).
2. [südostasiatisches] Segelboot mit zwei parallelen, durch Querstangen verbundenen Rümpfen.
3. in der Art eines Katamarans (1) gebautes Schiff, das in der Handelsschifffahrt eingesetzt wird (z. B. als Fischerei- od. Fährschiff).
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Katamaran
[englisch, von tamilisch kattumaram, zu kattu »verbinden« und maram »Baumstamm«] der, auch das, -s/-e, Wasserfahrzeug mit zwei gleichartigen, durch Traversen oder ein durchlaufendes Deck starr miteinander verbundenen Rümpfen (Doppelrumpfboot). Diese Bauart gewährleistet günstige Widerstands- und Stabilitätseigenschaften und größere Sicherheit gegen Kentern. Der Katamaran ist in der Südsee seit 2 000 Jahren bekannt, in den USA wurde der Bootstyp erstmals 1876 gebaut. In neuester Zeit wird die Katamaranbauweise auch für größere Schiffe verwendet, z. B. für Binnen- und Fährschiffe sowie Trawler. Im Segelsport gilt der meist slupgetakelte Katamaran als äußerst schnelles Boot. Man unterscheidet hier die Klassen »Internationaler A-Katamaran« (Einmannboot, mit einem Mast und einem Großsegel) sowie Konstruktionsklassen, v. a. »Tornado-Katamaran« (Zweimannboot, mit einem Großsegel und einem Vorsegel; seit 1976 olympische Bootsklasse).
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Ka|ta|ma|ran, der; -s, -e [engl. catamaran = Auslegerboot, Floß < tamil. kattumaram, zu: kaṭṭu = binden u. maram = Baumstamm]: 1. schnelles [offenes Segel]boot mit zwei Rümpfen (die durch Decks[aufbauten] verbunden sind). 2. Doppelrumpfboot. 3. in der Art eines Katamarans (1) gebautes Schiff, das in der Handelsschifffahrt eingesetzt wird (z. B. als Fischerei- od. Fährschiff).
Universal-Lexikon. 2012.