ultraviolettes Licht; UV-Licht; Ultraviolettstrahlung; Schwarzlicht (umgangssprachlich); Infraviolett-Strahlung
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◆ ụl|tra|vi|o|lett 〈[-vi-] Adj.; Abk.: UV〉 im Spektrum jenseits des sichtbaren Violetts liegend ● \ultraviolette Strahlen 〈Abk.: UV-Strahlen〉; sich durch Sonnenschutzcreme vor den \ultravioletten Strahlen schützen [<ultra... + violett]
◆ Die Buchstabenfolge ul|tra... kann in Fremdwörtern auch ult|ra... getrennt werden.
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ụl|t|ra|vi|o|lett <Adj.> (Physik):
im Spektrum an Violett anschließend; zum Bereich des Ultravioletts gehörend (Abk.: UV):
-e Strahlung.
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Ultraviolẹtt,
Abkürzung UV, der Bereich des elektromagnetischen Spektrums, der auf der kurzwelligen, hochfrequenten (violetten) Seite, mit Wellenlängen von etwa 400 bis 10 nm, an den sichtbaren Bereich anschließt. Nach seiner biologischen Wirkung wird er unterteilt in UV-A (nahes UV oder »Bräunungsstrahlung«, etwa 400 bis 320 nm; fluoreszenzanregend), UV-B (auch Dorno-Strahlung, 320 bis 280 nm; erzeugt Hautrötung und bewirkt Vitamin-D-Photosynthese) und UV-C (280 bis 100 nm; bewirkt Sonnenbrand, Bindehautentzündung u. a.). Das UV-C wird unterteilt in fernes UV (FUV, 280 bis 200 nm) und Vakuum-UV (VUV, 200 bis 100 nm). Daneben sind, v. a. in der Physik, die Bezeichnung Quarz-UV für den Bereich von etwa 300 bis 180 nm und Schumann-UV für den Bereich von etwa 185 bis 125 nm üblich; für den Bereich unterhalb 100 nm ist keine eigene Benennung eingeführt. Der Bereich des UV geht auf der langwelligen Seite in den des sichtbaren Spektrums und auf der kurzwelligen Seite ab etwa 30 nm in den der Röntgenstrahlung über. (Ultraviolettstrahlung)
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Universal-Lexikon. 2012.