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Re|ser|vist 〈[ -vı̣st] m. 16〉 ausgebildeter u. entlassener Wehrpflichtiger, der außer zu Wehrübungen erst im Verteidigungsfall zur Verstärkung der Streitkräfte herangezogen wird [<frz. réserviste „Reservist“]
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Universal-Lexikon. 2012.