Speicher; Repositorium; Lager; Reservoir; Rücklage; Vorrat; Sondervermögen; Fonds; Reservist; Auswechselspieler; Ersatzmann
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Re|ser|ve [re'zɛrvə], die; -, -n:1. etwas für den Bedarfs- oder Notfall vorsorglich Angesammeltes, Zurückbehaltenes:
sich eine Reserve an Lebensmitteln anlegen; die letzten Reserven verbrauchen.
Zus.: Energiereserve, Goldreserve, Kraftreserve.
2. Ersatz für eine aktive Gruppe von Personen, besonders beim Militär und im Sport:
zur Reserve gehören; er spielt in der Reserve.
3. <ohne Plural> sehr zurückhaltendes, abwartendes, oft auch kühles, abweisendes Verhalten:
jmdn. aus der Reserve locken.
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Re|sẹr|ve 〈[ -və] f. 19〉
I 〈zählb.〉
1. für den Notfall bestimmte Rücklage, Vorrat (an Lebens-, Geldmitteln usw.) (Getreide\Reserve, Wasser\Reserve)
2. 〈Mil.〉 Gesamtheit der Reservisten
3. 〈Sp.〉 Gesamtheit der Ersatzspieler
● Leutnant der \Reserve 〈Abk.: d. R.〉 ● wir müssen unsere \Reserven angreifen; die \Reserven einziehen 〈Mil.〉 ● unsere \Reserven haben sich, sind erschöpft; stille \Reserven 〈Kaufmannsspr.〉 Rücklagen ● noch etwas in \Reserve haben vorrätig, als Vorrat
II 〈unz.〉 Zurückhaltung, kühles Wesen ● sich (keine) \Reserve auferlegen; seine \Reserve aufgeben ● ich versuchte vergebens, ihn aus der \Reserve zu locken 〈fig.〉
[<frz. réserve „Vorrat, Vorbehalt, Einschränkung“]
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1. <meist Pl.> etw., was für den Bedarfs- od. Notfall vorsorglich zurückbehalten, angesammelt wird:
-n an Lebensmitteln, Benzin anlegen;
etw. als R. zurücklegen;
Ü er hat keine körperlichen, psychischen -n mehr (er ist körperlich, psychisch nicht mehr widerstandsfähig);
☆ offene -n (Wirtsch.; Kapitalrücklagen, die in einer Bilanz als eigener Posten ausgewiesen sind);
stille -n (1. Wirtsch.; Kapitalrücklagen, die in einer Bilanz nicht als eigener Posten ausgewiesen sind. 2. ugs.; etw., bes. Geld, das jmd. [heimlich] für Notfälle o. Ä. zurückgelegt hat);
etw., jmdn. in R. haben/halten (etw., jmdn. für den Bedarfsfall zur Verfügung, im Hause haben, bereithalten).
2. <Pl. selten>
a) (Militär) Gesamtheit der ausgebildeten, aber nicht aktiven Wehrpflichtigen:
die R. einberufen, einziehen;
er ist Leutnant der R. (Abk.: d. R.);
b) (Sport) [Gesamtheit der] Ersatzspieler, -spielerinnen einer Mannschaft:
bei der R. spielen;
in die, zur R. kommen.
3. <o. Pl.> kühles, distanziertes Verhalten, das auf eine gewisse Ablehnung schließen lässt:
auf R. in den eigenen Reihen stoßen;
jmdn. aus der R. [heraus]locken (jmdn. dazu bringen, sich [spontan] zu äußern).
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Resẹrve
[französisch, zu lateinisch reservare »aufbewahren«, »zurückbehalten«] die, -/-n,
1) allgemein: 1) Vorrat, Rücklage (für den Bedarfs- oder Notfall); 2) ohne Plural, Zurückhaltung, Verschlossenheit.
3) Militärwesen: 1) zur Verfügung stehende Truppen und Mittel, die erst dann eingesetzt werden, wenn es die militärische Lage erfordert; 2) in Deutschland (und in anderen Staaten) Bezeichnung für die Gesamtheit der Wehrpflichtigen einschließlich der länger dienenden Zeitsoldaten, die in den Streitkräften gedient haben; ungediente Wehrpflichtige bilden die Ersatzreserve. Nur ein Teil der Angehörigen der Reserve besitzt jedoch in Deutschland eine Beorderung für Krise und Krieg (»Mobilmachungsbeorderung«). In der Bundeswehr stellen v. a. die Reservisten aller Dienstgradgruppen die Einsatzbereitschaft der teil- und nichtaktiven Truppenteile der Hauptverteidigungskräfte für die Landes- und Bündnisverteidigung sicher. Für Spezialverwendungen sind Reservisten aber auch in den Krisenreaktionskräften und in der militärischen Grundorganisation der Streitkräfte eingeplant. Sie werden dann auf freiwilliger Basis eingesetzt für humanitäre Aufgaben, zur Katastrophenhilfe sowie bei Friedensmissionen nach UN-Mandat (bei Out-of-Area-Einsätzen nach zustimmendem Beschluss des deutschen Bundestages). Die Angehörigen der Reserve tragen hinter ihrem Dienstgrad das Kürzel »d. R.« (der Reserve), das bei Wehrübungen entfällt.
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Re|sẹr|ve, die; -, -n [frz. réserve, zu: réserver, ↑reservieren]: 1. <meist Pl.> etw., was für den Bedarfs- od. Notfall vorsorglich zurückbehalten, angesammelt wird: die -n an Lebensmitteln, Benzin reichen auf jeden Fall; das Geld muss eiserne R. bleiben (darf nur im äußersten Notfall verwendet werden); etw. als R. zurücklegen; -n anlegen, erschließen; die letzten -n antasten, verbrauchen; Die Pferde nickend ..., manchmal hinter dem Wagen zwei, drei zur R. (Kempowski, Tadellöser 424); Ü er hat keine körperlichen, psychischen -n mehr (er ist körperlich, psychisch nicht mehr widerstandsfähig); Auch der dicke Karpfen wühlt sich in den Schlamm ein und lebt bei Sparflamme von seinen -n (Kosmos 1, 1965, 44); *stille -n (1. Wirtsch.; Kapitalrücklagen, die in einer Bilanz nicht als eigener Posten ausgewiesen sind. 2. ugs.; etw., bes. Geld, das man [heimlich] für Notfälle o. Ä. zurückgelegt hat); offene -n (Wirtsch.; Kapitalrücklagen, die in einer Bilanz als eigener Posten ausgewiesen sind); etw., jmdn. in R. haben/halten (etw., jmdn. für den Bedarfsfall zur Verfügung, im Hause haben, bereithalten). 2. <Pl. selten> a) (Milit.) Gesamtheit der ausgebildeten, aber nicht aktiven Wehrpflichtigen: Einmal im Jahr traf sich R. 1908 im knöcheltiefen Sand des Exerzierplatzes ..., um Tradition zu pflegen (Lentz, Muckefuck 54); die R. einberufen, einziehen; er ist Leutnant, Offizier der R. (Abk.: d. R.); R R. hat Ruh!; b) (Sport) [Gesamtheit der] Ersatzspieler, -spielerinnen einer Mannschaft: bei der R. spielen; in die, zur R. kommen. 3. <ohne Pl.> Verhalten, das auf sichtbare unmittelbare Reaktionen anderen Menschen gegenüber verzichtet; kühles, distanziertes Verhalten, Zurückhaltung: sich [keine, zu viel] R. auferlegen; wenn du einmal deine noble R. aufgeben würdest (Rinser, Mitte 207); die Regierung stieß mit ihren Vorschlägen auf R. bei der Opposition; jmdn. aus der R. [heraus]locken (jmdn. dazu bringen, sich [spontan] zu äußern); Dabei wird auch das Motiv für seine R. gegenüber ... Publizität deutlich (MM 4. 8. 70, 4); Der Vorsitzende ... steht den Vorschlägen „mit sehr viel Reserve“ gegenüber (Saarbr. Zeitung 11. 10. 79, 2).
Universal-Lexikon. 2012.