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◆ hin|ein||zie|hen 〈V. 287〉
2. 〈fig.; umg.〉 jmdn. in eine Angelegenheit mit \hineinziehen jmdn. mit in eine A. verwickeln, ihn zwingen, sich damit zu befassen
● ich möchte mich keinesfalls in die Sache \hineinziehen lassen 〈fig.; umg.〉; sie zog ihn mit sich (ins Haus, ins Zimmer) hinein
II 〈V. intr.; ist〉 eine Wohnung nehmen in ● in die Stadt \hineinziehen vom Land in die Stadt umziehen
◆ Die Buchstabenfolge hin|ein... kann auch hi|nein... getrennt werden.
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hi|n|ein|zie|hen <unr. V.>:
1. <hat> nach drinnen ziehen, schleppen.
2.
a) <ist> in ein Haus, eine Wohnung o. Ä. ziehen;
b) <ist> nach drinnen wandern, fahren, sich bewegen:
singend durch, in die Stadt h.
3. <ist> nach drinnen ziehen, dringen:
durch das offene Fenster ziehen Küchengerüche hinein.
4. <hat> (bei hoher Geschwindigkeit) das Lenkrad allmählich einschlagend in etw. hineinsteuern:
den Wagen in die Kurve h.
5. <hat> in etw. ziehen, verwickeln:
jmdn. in einen Streit [mit] h.
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hi|nein|zie|hen <unr. V.>: 1. nach drinnen ziehen, schleppen <hat>: jmdn. am Arm mit sich ins Zimmer h. 2. <ist> a) in ein Haus, eine Wohnung o. Ä. ziehen; b) nach drinnen wandern, fahren, sich bewegen: singend durch das Tor in die Stadt h. 3. nach drinnen ziehen, dringen <ist>: lass bitte die Tür zu, sonst zieht der Rauch ins Haus hinein! 4. (bei hoher Geschwindigkeit) das Lenkrad allmählich einschlagend in etw. hineinsteuern <hat>: den Wagen in die Kurve h. 5. in etw. ziehen, verwickeln <hat>: jmdn. in eine Angelegenheit, einen Skandal, ein Gespräch, einen Streit [mit] h.
Universal-Lexikon. 2012.