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Teil|zeit|be|schäf|ti|gung 〈f. 20〉 = Teilzeitarbeit
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Teil|zeit|be|schäf|ti|gung, die:
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Teil|zeit|be|schäf|ti|gung, die: ↑Beschäftigung (1 b), die keinen vollen Arbeitstag bzw. nicht alle Tage der Woche umfasst.
Universal-Lexikon. 2012.