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Beschäftigung
Zerstreuung; Ablenkung; Arbeit; Job; Beruf; Anstellung; Maloche (umgangssprachlich); Tätigkeit; Gewerbe; Profession

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Be|schäf|ti|gung [bə'ʃɛftɪgʊŋ], die; -, -en:
1. das Sichbeschäftigen (mit etwas):
durch jahrelange Beschäftigung mit diesem Thema kennt sie sich damit wirklich gut aus.
Zus.: Freizeitbeschäftigung, Lieblingsbeschäftigung.
2.
a) Tätigkeit:
den Kindern eine sinnvolle Beschäftigung geben.
b) Arbeitsplatz, Anstellung:
eine Beschäftigung suchen; ohne Beschäftigung sein.
Syn.: Arbeit, Job (ugs.), Stelle, Stellung, Tätigkeit.
Zus.: Dauerbeschäftigung, Ferienbeschäftigung, Ganztagsbeschäftigung, Halbtagsbeschäftigung, Hauptbeschäftigung, Nebenbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, Vollzeitbeschäftigung.

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Be|schạ̈f|ti|gung 〈f. 20
1. Beruf, Arbeit, Tätigkeit
2. das Sichbeschäftigen, Betätigung, Zeitvertreib
3. das Beschäftigen, Anstellen
● die \Beschäftigung weiterer Arbeitskräfte; einer \Beschäftigung nachgehen; eine \Beschäftigung suchen; bisherige \Beschäftigung (auf Fragebogen); dauernde, geregelte \Beschäftigung; die \Beschäftigung mit der engl. Sprache das Studium der engl. S.; die \Beschäftigung mit diesem Thema das Nachdenken über dieses T.; ohne \Beschäftigung sein

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Be|schạ̈f|ti|gung , die; -, -en:
1.
a) Tätigkeit, mit der man seine Arbeits- od. Freizeit ausfüllt:
eine zeitraubende B.;
jmdn. bei/in seiner B. stören;
für B. ist gesorgt (scherzh.; an Arbeit wird es nicht fehlen);
b) bezahlte Tätigkeit, berufliche Arbeit:
eine lukrative B. finden;
seiner B. nachgehen;
ohne B. (arbeitslos) sein.
2. <o. Pl.> das ↑ Sichbeschäftigen (2 a):
B. mit Fragen der Politik.
3. <o. Pl.> das Beschäftigen (3 a), Beschäftigtsein; Anstellung:
die B. von Teilzeitkräften;
die B. im Staatsdienst.

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Beschäftigung,
 
allgemein jede berufliche oder außerberufliche Tätigkeit. In der Betriebswirtschaftslehre Ausnutzung der produktionstechnischen Kapazität; in der Volkswirtschaftslehre im weiteren Sinn Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital (Produktionspotenzial), im engeren Sinn Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit in einer bestimmten Periode.
 
Das Ausmaß der Inanspruchnahme der Produktionsfaktoren wird durch den Beschäftigungsgrad angegeben. Das Beschäftigungsvolumen (Beschäftigungsmenge, Beschäftigungsniveau) wird erfasst durch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden oder - je nach statistischer Erhebungsmethode - durch die Zahl aller Beschäftigten (Personen, die in Betrieben, Unternehmen oder Arbeitsstätten tätig sind und entweder in einem Arbeitsvertrags- beziehungsweise Dienstverhältnis oder in einem Eigentümer-, Miteigentümer- oder Pachtverhältnis zu diesen Organisationen stehen), die Zahl aller Erwerbstätigen, aller abhängig beschäftigten Arbeitnehmer oder aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer (d. h. Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind). Da in den 80er-Jahren in einigen Industriestaaten die Beschäftigtenzahl trotz hoher Arbeitslosenquote gestiegen ist (v. a. bedingt durch »geburtenstarke« Jahrgänge, steigende Frauenerwerbstätigkeit, Zuwanderung), betrachtet man das Beschäftigungsvolumen neben der Arbeitslosenquote als Erfolgsindikator der Beschäftigungspolitik.
 
Entsprechen sich Arbeitskräfteangebot und -nachfrage in Niveau und Struktur, spricht man von Vollbeschäftigung. Dies setzt theoretisch voraus, dass jeder, der zum herrschenden Reallohnsatz Arbeitskraft anbietet, auch eine Beschäftigungsmöglichkeit findet, sodass gesamtwirtschaftlich das angebotene Arbeitsvolumen vollständig nachgefragt und für die Produktion genutzt wird (Gleichgewicht am Arbeitsmarkt). Vollbeschäftigung ist somit gleichbedeutend mit vollständiger Inanspruchnahme des Erwerbspersonenpotenzials (unter Einbeziehung des Faktors Kapital auch des Produktionspotenzials). Als wirtschaftspolitisches Ziel ist die Erreichung und Sicherung der Vollbeschäftigung unbestritten. Die relativierende Bezeichnung hoher Beschäftigungsstand in § 1 Stabilitätsgesetz weist allerdings darauf hin, dass Vollbeschäftigung eine bestimmte, wirtschaftspolitisch tolerierbare Arbeitslosenquote mit einschließt, deren Höhe vom Ausmaß struktureller und friktioneller Arbeitslosigkeit abhängt und nicht mit konjunkturpolitischen Maßnahmen verringert werden kann. Die quantitative Zielvorgabe für die Beschäftigungspolitik verändert sich dabei auch mit den als realisierbar erscheinenden Möglichkeiten. Abweichungen von der Vollbeschäftigung signalisieren Überbeschäftigung (Überstunden, mehr offene Stellen als Arbeitslose) und Unterbeschäftigung (Arbeitslosigkeit und unterwertige Beschäftigung).
 
Beschäftigungspolitik ist die Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, Gleichgewicht am Arbeitsmarkt zu sichern oder wiederherzustellen. Die Notwendigkeit der Beschäftigungspolitik ergibt sich formal aus dem Ziel der Vollbeschäftigung; ein nichteffizienter Einsatz des Faktors Arbeit bedeutet einzelwirtschaftlich die Gefahr verminderter Einkommen, gesamtwirtschaftlich Wohlfahrtsverluste und Impulse für eine wachsende Schattenwirtschaft. Der Staat kann beschäftigungspolitisch wirken, indem er die Verhaltensweisen der Tarifpartner beeinflusst oder externe und interne Störungen der Güter- und Faktormärkte mit prozess- und ordnungspolitischen Maßnahmen abzufedern versucht. Träger der Beschäftigungspolitik sind v. a. die nationalen Gebietskörperschaften und Sonderorganisationen (z. B. Bundesanstalt für Arbeit). Den Tarifvertragsparteien kommt durch das autonome Aushandeln von Lohnsätzen, Gehältern und Arbeitsbedingungen eine entscheidende Rolle bei der Realisierung eines Gleichgewichts am Arbeitsmarkt zu. In Marktwirtschaften mit Tarifautonomie greift der Staat daher nur subsidiär durch die Beschäftigungspolitik in den Arbeitsmarkt ein.
 
Die Beschäftigungstheorie als Teilgebiet der Wirtschaftstheorie befasst sich mit den Bestimmungsgründen des gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsvolumens beziehungsweise Beschäftigungsgrades mithilfe makroökonomischer Modelle; sie geht v. a. auf J. M. Keynes zurück. Je nachdem, ob kurz- bis mittelfristige oder langfristige Gesichtspunkte vorherrschen, bestehen in Beschäftigungstheorie und Beschäftigungspolitik enge Beziehungen zu den volkswirtschaftlichen Teilgebieten Volkseinkommen und Konjunktur beziehungsweise Wachstum.
 
In der klassischen Nationalökonomie und deren modelltheoretischen Erweiterungen in der Neoklassik wird die Möglichkeit einer allgemeinen unfreiwilligen Arbeitslosigkeit unter Berufung auf das saysche Theorem geleugnet. Danach kann die volkswirtschaftliche Nachfrage theoretisch nie vom volkswirtschaftlichen Angebot abweichen. Preis-, Lohn- und Zinsmechanismus sorgen dafür, dass die Vollbeschäftigung stets als stabiler Dauerzustand erhalten bleibt. Der Monetarismus betont ebenfalls diese langfristige Betrachtung. Kernthese: Langfristig ist der private Sektor einer Volkswirtschaft stabil und im Gleichgewicht; Konjunktur- und Beschäftigungsschwankungen werden v. a. auf die kurzfristige staatliche Wirtschaftspolitik (Geld- und Fiskalpolitik) zurückgeführt.
 
Die Beschäftigungstheorie von J. M. Keynes beschränkt sich auf die kurzfristige Betrachtung; volkswirtschaftlicher Produktionsausrüstung (Kapitalstock), Arbeitspotenzial, Produktionstechnik, Lohnsatz und Preissystem werden als gegeben vorausgesetzt. Unter dieser Prämisse ist die Höhe der Beschäftigung im Gegensatz zum sayschen Theorem von der Höhe der effektiven Nachfrage abhängig, d. h. von der kaufkräftigen Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern. Da die Summe aus effektiver Konsum- und Investitionsgüternachfrage nichts anderes als das Volkseinkommen darstellt, verschiebt sich die Fragestellung folgendermaßen: Welches sind die Bestimmungsgründe für die Höhe des Volkseinkommens? Ist die Höhe des gleichgewichtigen Volkseinkommens determiniert, so ist damit der Beschäftigungsgrad einer Volkswirtschaft bestimmt. Dabei kann das Gleichgewichtsvolkseinkommen kleiner sein als das Volkseinkommen bei Vollbeschäftigung, da die durch einkommensabhängige Ersparnisse ausgefallene Konsumnachfrage durch zinsabhängige Investitionsnachfrage nicht automatisch ausgeglichen wird (Gleichgewicht bei Unterbeschäftigung). Die neoklassischen Anpassungsmechanismen zur Vollbeschäftigung werden kurzfristig außer Kraft gesetzt. Neuere Entwicklungen in der Beschäftigungstheorie gehen dahin, dass nicht mehr mit Gleichgewichtsmärkten, sondern mit der Nichträumung von Märkten operiert wird (Ungleichgewichtstheorien im Rahmen der neuen Mikroökonomik und der neuen Makroökonomik).
 
Konzeptionen zu einer effizienten Beschäftigungspolitik verändern sich mit den herrschenden ökonomischen Paradigmen und den Erfahrungen beim Einsatz beschäftigungspolitischer Instrumente. Man unterscheidet v. a. keynesianische und neoklassisch-monetaristische Konzeptionen sowie Strategien im Rahmen der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik. J. M. Keynes betrachtete Unterbeschäftigung als Folge einer im Vergleich zum Produktionspotenzial zu geringen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und setzte sich damit wie mit der daraus abgeleiteten Forderung nach staatlicher Beschäftigungspolitik in Gegensatz zu den klassischen Nationalökonomen, die an die Selbstheilungskräfte der Marktwirtschaft auch am Arbeitsmarkt glaubten. Keynesianische Beschäftigungspolitik konzentriert sich im Rahmen der Nachfragesteuerung (Globalsteuerung) in Rezessionsphasen auf kreditfinanzierte staatliche Ausgabenprogramme oder Steuersenkungen zur Stärkung der privaten Konsum- beziehungsweise Investitions- und damit der gesamtwirtschaftlichen Endnachfrage.
 
Da der Keynesianismus die mangelnde Fähigkeit der Marktwirtschaft zur automatischen Herstellung des Gleichgewichts am Arbeitsmarkt darauf zurückführt, dass die Reallöhne nicht hinreichend flexibel sind, ist die Einkommenspolitik ein weiterer Ansatzpunkt keynesianischer Beschäftigungspolitik; die Bereitschaft zur Zurückhaltung bei Nominallohnforderungen seitens der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften hängt u. a. davon ab, dass keine unerwarteten Erhöhungen der Güterpreise die Nominallohnzurückhaltung real entwertet. Eine Abstimmung zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden soll die Lohn-Preis-Lohn-Spirale durchbrechen und damit die Inflationsgefahr eindämmen. Es gibt aus keynesianischer Sicht jedoch einen dauerhaften Zielkonflikt zwischen Vollbeschäftigung und Preisniveaustabilität. Übersteigt die Inflationsrate die Zuwachsrate der Nominallohnsätze, dann sinkt der Reallohnsatz: Wenn der Reallohnsatz zunächst über dem Niveau bei Vollbeschäftigung lag, dann wird aufgrund des nunmehr verminderten Lohnsatzes eine Annäherung an das Arbeitsmarktgleichgewicht bewirkt; ein (unerwarteter) Anstieg der Inflationsrate hat auf diese Weise ein Sinken der Arbeitslosenquote zur Folge (Phillips-Kurve). Diese Sicht eines Zielkonflikts zwischen Preisniveaustabilität und Vollbeschäftigung wird von den Monetaristen zurückgewiesen: Es gibt langfristig keinen Zielkonflikt, da die Inflationsratenentwicklung relativ rasch von den Wirtschaftssubjekten korrekt in ihr Verhalten einbezogen wird. Folglich wird eine inflationäre Geldpolitik als ungeeigneter Ansatzpunkt der Beschäftigungspolitik angesehen.
 
Die monetaristisch-neoklassische Auffassung betrachtet überhöhte Reallohnsätze, verkrustete Arbeitsmarktstrukturen und eine die Wirtschaftssubjekte verunsichernde wirtschaftspolitische Stop-and-go-(Brems-und-Beschleunigungs-)Strategie als Hauptursachen von Arbeitslosigkeit. Produktivitätsorientierte Lohnpolitik, Verstetigung der Geld- und Fiskalpolitik (z. B. Zielvorgaben für das Wachstum der Geldmenge) sind deshalb Ansatzpunkte Erfolg versprechender Beschäftigungspolitik. Hinzu kommen aus angebotstheoretischer Sicht Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, Deregulierung und Reform beziehungsweise Kürzung von Sozialleistungen, um mehr Beschäftigung dauerhaft rentabel zu machen. Eine hinreichende Investitions- und Innovationsdynamik sind Basis für die Schaffung und Erhaltung auch im internationalen Wettbewerb sicherer Arbeitsplätze. Dies setzt besonders in Ländern mit hohen Arbeitskosten technischen Fortschritt und eine hohe Kapitalausstattung der Arbeitsplätze voraus.
 
Neuere theoretische Ansätze (»Europäisches Arbeitsmarktmodell«) charakterisieren den Arbeitsmarkt durch eine Lohnsetzungs- und eine Preissetzungskurve, in denen sich die Ansprüche der Arbeitsnehmer beziehungsweise der Unternehmer an das Inlandsprodukt zwischen den Koordinaten Reallohn und Beschäftigung niederschlagen. Im Schnittpunkt dieser Kurven besteht ein Gleichgewicht am Arbeitsmarkt ohne Vollbeschäftigung, auch NAIRU (Abkürzung für englisch non accelarating inflation rate of unemployment) genannt. Der zu diesem Schnittpunkt gehörende Beschäftigungsgrad determiniert die Höhe der NAIRU-Arbeitslosigkeit, die auch als natürlich oder strukturell verursachte Arbeitslosigkeit bezeichnet wird. Arbeitslosigkeit in dieser Höhe ist mit den Ansprüchen der Arbeitsnehmer und der Unternehmer an das Inlandsprodukt vereinbar und hat dieser Theorie zufolge die Eigenschaft, die Ansprüche beider Marktseiten zu beeinflussen und im Grenzfall kompatibel zu machen. Dabei wird - im Gegensatz zur vollständigen Konkurrenz - Preis- und Lohnsetzungsmacht der Wirtschaftssubjekte unterstellt. Die auftretende Arbeitslosigkeit ist unfreiwillig, da Arbeitslose bereit wären, zum gegebenen Lohnsatz Arbeit anzunehmen, aber keinen entsprechenden Arbeitsplatz finden. Hier erkennt man Elemente der keynesianischen Theorie; wesentlicher Unterschied ist aber, dass eine Arbeitslosenquote im längerfristigen Gleichgewicht, wie sie v. a. in Westeuropa seit langem zu beobachten ist, betrachtet wird und nicht die Arbeitslosigkeit eher kurzfristiger Konjunkturzyklen. Die Theorie impliziert folegenden Ablauf: Bei gegebenen Realzins und gegebener Güternachfrage ist der Umfang der Beschäftigung und damit auch die Höhe der Arbeitslosigkeit und die Inflationsentwicklung festgelegt. Ist die Arbeitslosigkeit zunächst kleiner als die NAIRU, wird die Inflation ansteigen, weil Arbeitnehmer höhere Löhne als mit der NAIRU vereinbar fordern werden. Auf die daraus resultierende Übernachfrage reagieren die Unternehmer mit überproportional steigenden Preisen, was wiederum die Reallöhne senkt. Diese Spirale führt letztlich zu fortschreitender Inflation. Wird diese von der Zentralbank durch geldpolitische Maßnahmen gestoppt oder zurückgeführt, verringert sich die Beschäftigung und die damit ansteigende Arbeitslosigkeit rückt wieder in den Bereich der NAIRU.
 
In den westlichen Industrieländern hat der Staat in den letzten Jahren verstärkt durch selektive Maßnahmen (Strukturpolitik) Beschäftigungspolitik betrieben; hierzu zählen Maßnahmen wie die Förderung der beruflichen Weiterbildung, der Arbeitsbeschaffung, Strukturanpassungsmaßnahmen, Reduzierung des Arbeitsangebots (z. B. Altersübergangsgeld) und die Förderung der regionalen Mobilität der Produktionsfaktoren (Regionalpolitik). Umstritten ist dagegen die beschäftigungspolitische Wirksamkeit einer generellen Verkürzung beziehungsweise einer stärkeren Flexibilisierung der Arbeitszeit.
 
Nach relativen Erfolgen keynesianischer Beschäftigungspolitik in den 60er- und frühen 70er-Jahren kam es bei anhaltender Unterbeschäftigung im Zusammenhang mit dem konjunkturpolitisch bedingten Anstieg der Staatsausgaben zu hohen Haushaltsdefiziten und öffentlichen Schulden, die die Zinsausgaben des Staates erhöhten, die Ausgabenflexibilität und die staatlichen Investitionsausgaben nachhaltig einschränkten. Subventionen und protektionistischen Maßnahmen in Verbindung mit staatlichen Beschäftigungs- und Konjunkturprogrammen minderten zudem die Fähigkeit der Unternehmen, sich Strukturveränderungen anzupassen.
 
Anfang der 80er-Jahre setzten sich im Zuge der zweiten Ölpreiskrise in zahlreichen westlichen Industriestaaten monetaristische beziehungsweise neoklassisch-angebotstheoretische Ansätze der Beschäftigungspolitik (Reaganomics, Thatcherismus) durch, ohne dass damit das Kernproblem entwickelter Industriegesellschaften, die Unterbeschäftigung, gelöst werden konnte. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit Anfang der 90er-Jahre sowie der hohe Arbeitslosensockel in fast allen Industriestaaten belegen den Bedarf an neuen Instrumenten der Beschäftigungspolitik, und zwar sowohl auf der Angebots- als auf der Nachfrageseite. So werden auch internationale Maßnahmen wie Arbeitszeitverkürzung ohne vollen Lohnausgleich, öffentliche Förderung eines zweiten Arbeitsmarktes, Verstärkung der Teilzeitarbeit, Kombination von Tarif- und Gewinnbeteiligungslöhnen, Lohnkostenzuschüsse für untere Einkommensgruppen nach dem Prinzip einer negativen Einkommensteuer, aber auch eine grundsätzliche Reform der Globalsteuerung diskutiert.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Finanzpolitik · Geld · Investition · Keynesianismus · klassische Nationalökonomie · Lohn · Monetarismus · Stabilitätspolitik
 
Literatur:
 
K. G. Zinn: Makroökonomie. Einführung in die Einkommens- u. Beschäftigungstheorie (71998);
 
Europäische Beschäftigungspolitik in der Arbeitswelt 2000. Zeitgemäße wirtschaftspolitische Maßnahmen zur wirkungsvollen Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, hg. v. R. Weinzierl (Wien 1999);
 O. Landmann u. J. Jerger: Beschäftigungstheorie (1999);
 
Arbeitsmarkt u. B., hg. v. H. Berg (2000);
 
Arbeitsmarkt- u. Beschäftigungspolitik in der EU, hg. v. H.-W. Platzer (2000);
 
Globalisierung, Strukturwandel u. B., Beitrr. v. J. Kleinert u. a. (2000);
 A. Jöhnk: Angebotssteuerung u. B.. Eine makroökonomische Analyse aufkommensneutraler Politikkombinationen (2000);
 N. G. Mankiw: Makroökonomik (a. d. Amerikan., 42000);
 
Bildung u. Beschäftigung, hg. v. R. K. von Weizsäcker (2001);
 W. Eichhorst u. a.: Benchmarking Deutschland: Arbeitsmarkt u. B.(2001);
 
Europäisches Beschäftigungsobservatorium. Bericht vom Frühjahr 2001, hg. v. Europäische Kommission (Luxemburg2001);
 
Globalization, employment, and the workplace. Diverse impacts, hg. v. Y. A. Debrah u. a. (London 2002).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Beschäftigung: Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
 
Beschäftigung: Inflation und Beschäftigung
 

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Be|schạ̈f|ti|gung, die; -, -en: 1. a) Tätigkeit, mit der man seine Arbeits- od. Freizeit ausfüllt: eine langweilige, interessante, zeitraubende B.; Es ist sinnlos, was ich tue. Aber ich muss B. haben (Remarque, Westen 157); jmdn. bei/in seiner B. stören; für B. ist gesorgt (scherzh.; an Arbeit wird es nicht fehlen); b) bezahlte Tätigkeit, berufliche Arbeit: eine lukrative B. finden; Ich möchte eine sitzende B. (Sobota, Minus-Mann 355); seiner B. nachgehen; ohne B. (arbeitslos) sein. 2. <o. Pl.> das Sichbeschäftigen (2 a): B. mit Fragen der Politik. 3. <o. Pl.> das Beschäftigen (3 a), Beschäftigtsein; Anstellung: die B. von Gastarbeitern; die B. einer weiteren Bürokraft; die B. im Staatsdienst.

Universal-Lexikon. 2012.