gehörig
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weid|lich 〈Adv.; fig.〉 ordentlich, kräftig, tüchtig ● jmdn. \weidlich auslachen; \weidlich schimpfen [<mhd. weide(n)lich, vermutl. <mhd. weiden, weidenen „jagen, weiden“, eigtl. also „dem Jagen gemäß“; → Weide2]
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weid|lich <Adv.> [mhd. weide(n)lich, wahrsch. zu: weide(ne)n, ahd. weid(an)ōn ↑ (weiden), demnach eigtl. = weidgerecht, dann = sehr, gehörig] (veraltend):
in kaum zu übertreffendem Maße; sehr, gehörig:
eine Gelegenheit w. ausnutzen;
sich w. über jmdn., etw. lustig machen.
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weid|lich <Adv.> [mhd. weide(n)lich, wahrsch. zu: weide(ne)n, ahd. weid(an)ōn (↑weiden), demnach eigtl. = weidgerecht, dann = sehr, gehörig] (veraltend): in kaum zu übertreffendem Maße; sehr, gehörig: eine Gelegenheit w. ausnutzen; sich w. über jmdn., etw. lustig machen; Auf der Geschichte ... wird wieder w. herumgeritten (Mostar, Unschuldig 166); Man ... plagt sich freilich im Exil noch -er als zu Hause (K. Mann, Wendepunkt 271).
Universal-Lexikon. 2012.