Altersjahr (schweiz.)
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Le|bens|jahr 〈n. 11〉 Jahr des Lebens, vom Geburtstag an gerechnet ● im 10. \Lebensjahr zw. dem 9. u. 10. Geburtstag
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Le|bens|jahr, das:
Jahr eines Lebens:
mit dem vollendeten 18. L. wird ein Jugendlicher mündig.
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Le|bens|jahr, das: Jahr eines Lebens: mit dem vollendeten 18. L. wird ein Jugendlicher mündig; Der Marilli fehlten noch drei Monate bis zum sechzehnten L. (Sommer, Und keiner 247).
Universal-Lexikon. 2012.