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frịst|ge|mäß 〈Adj.〉 der (vertraglich) vereinbarten Frist entsprechend ● eine Arbeit \fristgemäß abliefern; eine Wohnung \fristgemäß kündigen
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frịst|ge|mäß, frịst|ge|recht <Adj.>:
unter Einhaltung einer bestimmten Frist [geschehend, erfolgend]:
die -e Lieferung einer Ware.
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frịst|ge|mäß, frịst|ge|recht <Adj.>: unter Einhaltung einer bestimmten Frist [geschehend, erfolgend]: die -e Lieferung einer Ware; er könne ... die gewährten Darlehen fristgerecht zurückzahlen (Ziegler, Liebe 150).
Universal-Lexikon. 2012.