Akademik

veranschlagen
ansetzen; einplanen

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ver|an|schla|gen [fɛɐ̯'|anʃla:gn̩] <tr.; hat:
aufgrund einer Schätzung, einer vorläufigen Berechnung als voraussichtliche Anzahl, Summe o. Ä. annehmen:
die Kosten für den Bau des Theaters wurden mit 50 Millionen veranschlagt; er hat für die Arbeiten drei Wochen veranschlagt.
Syn.: ansetzen, ausgehen von, kalkulieren, schätzen auf.

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ver|ạn|schla|gen 〈V. tr.; hatschätzen, im Voraus berechnen ● die Kosten \veranschlagen; man hat die Kosten zu niedrig veranschlagt; die veranschlagten Kosten für den Hausbau wurden weit überschritten; sein Einfluss kann nicht hoch genug veranschlagt werden 〈fig.〉 bewertet werden

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ver|ạn|schla|gen <sw. V.; hat [zu Anschlag (8)]:
aufgrund einer Schätzung, einer vorläufigen Berechnung als voraussichtlich sich ergebende Anzahl, Menge, Summe o. Ä. annehmen, ansetzen:
die Kosten, den Schaden mit 2,5 Millionen v.;
für die Fahrt veranschlage ich etwa fünf Stunden;
Ü die Bedeutung des Werks kann gar nicht hoch genug veranschlagt werden.

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ver|ạn|schla|gen <sw. V.; hat [zu ↑Anschlag (8)]: aufgrund einer Schätzung, einer vorläufigen Berechnung als voraussichtlich sich ergebende Anzahl, Menge, Summe o. Ä. annehmen, ansetzen: die Kosten mit 2,5 Millionen v.; für die Fahrt veranschlage ich etwa fünf Stunden; Ü die Bedeutung des Werks kann gar nicht hoch genug veranschlagt (bewertet) werden; Die ... in Bochum inszenierte Bochumer Fassung ist von der künstlerischen Qualität her nicht als ein bedeutsames Ereignis zu v. (anzusehen, einzuschätzen; Saarbr. Zeitung 27. 12. 79, 4).

Universal-Lexikon. 2012.