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Ạchs|last 〈[-ks-] f. 20〉 auf eine Fahrzeugachse wirkende Last
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Ạchs|last, die:
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Achslast,
der auf jede der Achsen entfallende statische Anteil aus Fahrzeug- und Ladungsgewicht. Mit Rücksicht auf die beschränkte Tragfähigkeit der Fahrbahn oder der Gleisanlagen ist die zulässige Achslast begrenzt. Bei Kraftfahrzeugen bestehen dafür in Europa unterschiedliche Bestimmungen; in Deutschland gilt auf Straßen mit besonderem Oberbau für die Achslast der Einzelachse: maximal 10 t, für Doppelachse 16 t (§ 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung; gleiche Werte in Österreich, § 4 Absatz 8 Kraftfahrgesetz).
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Universal-Lexikon. 2012.