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Achslast
Radsatzlast; Achsdruck (umgangssprachlich); Achsfahrmasse

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Ạchs|last 〈[-ks-] f. 20auf eine Fahrzeugachse wirkende Last

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Ạchs|last, die:
von einer Achse (1 a) auf Fahrbahn od. Schiene ausgeübte Kraft; Achsdruck.

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Achslast,
 
der auf jede der Achsen entfallende statische Anteil aus Fahrzeug- und Ladungsgewicht. Mit Rücksicht auf die beschränkte Tragfähigkeit der Fahrbahn oder der Gleisanlagen ist die zulässige Achslast begrenzt. Bei Kraftfahrzeugen bestehen dafür in Europa unterschiedliche Bestimmungen; in Deutschland gilt auf Straßen mit besonderem Oberbau für die Achslast der Einzelachse: maximal 10 t, für Doppelachse 16 t (§ 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung; gleiche Werte in Österreich, § 4 Absatz 8 Kraftfahrgesetz).

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Ạchs|last, die: von einer ↑Achse (1 a) auf Fahrbahn od. Schiene ausgeübte Kraft; Achsdruck.

Universal-Lexikon. 2012.