Akademik

Glockenturm
Campanile; Kirchturm

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Glọ|cken|turm 〈m. 1uzum Aufhängen einer Glocke bestimmter Kirch-, Rathausturm; →a. Kampanile

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Glọ|cken|turm, der:
eigens für eine Glocke, für die Glocken vorgesehener Turm einer Kirche, eines Rathauses o. Ä.

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Glockenturm,
 
neben der Kirche stehender oder in den Baukörper integrierter Turm, der die Glockenstube mit den Glocken aufnimmt. Der frei stehende Glockenturm kommt zuerst bei frühchristlichen Basiliken Italiens vor (Campanile) und erscheint wieder häufiger im modernen Kirchenbau des 20. Jahrhunderts; nördlich der Alpen wurden Turm und Kirchengebäude seit karolingischer Zeit in der Regel miteinander verbunden. Glockentürme sind beim Kirchenbau allgemein üblich. Eine Ausnahme bilden die Kirchen der Zisterzienser und der Bettelorden, die nur einen Dachreiter besitzen.
 

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Glọ|cken|turm, der: eigens für eine Glocke, für die Glocken vorgesehener Turm einer Kirche, eines Rathauses o. Ä.

Universal-Lexikon. 2012.