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of|fen|ste|hen ['ɔfn̩ʃte:ən], stand offen, offengestanden <itr.; hat:1. nicht beglichen sein, noch bezahlt werden müssen:
zwei Rechnungen stehen noch offen.
Syn.: noch unbezahlt sein.
2. jmds. freier Entscheidung überlassen sein:
es steht dir offen, von der Sache zurückzutreten.
Syn.: anheimgestellt sein (geh.), ↑ freistehen, unbenommen sein.
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ọf|fen||ste|hen 〈V. intr. 251; hat; fig.〉
1. erlaubt sein, freistehen
2. ungedeckt sein, nicht bezahlt, nicht beglichen sein (Rechnung)
3. unbesetzt sein, frei sein (Stelle)
● auf Ihrem Konto steht noch ein Betrag offen; die Welt steht ihm offen er hat alle Möglichkeiten der freien Wahl; →a. offen
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ọf|fen|ste|hen <unr. V.; hat, südd., österr., schweiz. auch: ist>:
1.
a) als [berufliche] Möglichkeit für jmdn. in vielfältiger Weise vorhanden sein:
Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten offen;
b) zur Verfügung stehen; zur Benutzung freigegeben sein:
die öffentlichen Anlagen sollen allen Bürgerinnen und Bürgern o.
2.
a) nicht besetzt sein, frei sein:
trotz Arbeitslosigkeit stehen viele Lehrstellen offen;
offenstehende Stellen;
b) jmds. Entscheidung überlassen sein; jmdm. freistehen:
es steht allen offen, zu kommen oder nicht [zu kommen].
3. [noch] nicht bezahlt, [noch] nicht erledigt sein:
einige Rechnungen stehen noch offen.
Universal-Lexikon. 2012.