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de|mo|kra|tisch [demo'kra:tɪʃ] <Adj.>:den Grundsätzen der Demokratie entsprechend:
eine demokratische Partei.
Zus.: basisdemokratisch.
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de|mo|kra|tisch 〈Adj.〉 der Demokratie entsprechend, auf den Grundsätzen der Demokratie beruhend
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de|mo|kra|tisch <Adj.> [frz. démocratique < griech. dēmokratikós]:
eine -e Verfassung, Partei.
2. nach den Prinzipien der ↑ Demokratie (3) aufgebaut, verfahrend; nach ↑ Demokratie (3) strebend; freiheitlich, nicht autoritär:
eine -e Entscheidung (Mehrheitsentscheidung);
sich d. verhalten.
der -e Senator H.
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de|mo|kra|tisch <Adj.> [frz. démocratique < griech. dēmokratikós]: 1. sich auf die ↑Demokratie (1) beziehend, die Ziele der ↑Demokratie (1) verfolgend: eine -e Verfassung, Partei; Der -e Staat ist bestenfalls auf Interessenausgleich vorbereitet (Gruhl, Planet 251). 2. nach den Prinzipien der ↑Demokratie (3) aufgebaut, verfahrend; nach ↑Demokratie (3) strebend; freiheitlich, nicht autoritär: eine -e Entscheidung (Mehrheitsentscheidung); sich d. verhalten; Statt das Votum der Wähler d. hinzunehmen, bekämpft sie die drei Außenseiter (Chotjewitz, Friede 162). 3. den Demokraten (b) angehörend: der -e Senator H.
Universal-Lexikon. 2012.