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an|be|rau|men ['anbəˌrau̮mən], beraumte an, anberaumt <tr.; hat (Amtsspr.):(für etwas) einen Termin, Ort bestimmen:
eine Versammlung für 16 Uhr anberaumen.
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ạn||be|rau|men 〈V. tr.; hat〉 festsetzen (Termin) ● eine Versammlung zum (auf den) 3. März \anberaumen [<an + mhd. beraumen „festsetzen“; zu ramen „Vorschläge machen, streben“ <ahd. ramen „trachten, streben“; beeinflusst von Raum]
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ạn|be|rau|men <sw. V.; hat [unter Einfluss von ↑ Raum zu spätmhd. berāmen = als Ziel festsetzen, zu mhd. rāmen, ahd. rāmēn = zielen, streben] (Amtsspr.):
[für einen bestimmten Zeitpunkt, Termin] ansetzen, bestimmen:
er beraumte eine Sitzung an/(seltener auch:) er anberaumte eine Sitzung;
der anberaumte Termin.
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ạn|be|rau|men <sw. V.; hat [unter Einfluss von ↑Raum zu spätmhd. berāmen = als Ziel festsetzen, zu mhd. rāmen, ahd. rāmēn = zielen, streben] (Amtsspr.): [für einen bestimmten Zeitpunkt, Termin] ansetzen, bestimmen: er beraumte eine Sitzung an/(seltener auch:) er anberaumte eine Sitzung; Constantin hatte drei Tage für den Besuch bei der Tante anberaumt (A. Kolb, Daphne 16); der anberaumte Termin.
Universal-Lexikon. 2012.