Akademik

einberufen
einziehen; ansetzen; festsetzen; anberaumen; anordnen

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ein|be|ru|fen ['ai̮nbəru:fn̩], berief ein, einberufen <tr.; hat:
a) zu einer Versammlung zusammenrufen; (Mitglieder, Abgeordnete o. Ä.) auffordern, sich zu versammeln:
eine Sitzung, Tagung, Versammlung einberufen; das Parlament einberufen.
Syn.: anberaumen, ansetzen.
b) jmdn. amtlich auffordern, seinen Wehrdienst anzutreten:
mein Freund wurde [zu einer Wehrübung] einberufen.
Syn.: einziehen.

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ein||be|ru|fen 〈V. tr. 201; hat
1. zusammenrufen (Versammlung)
2. zum Militär-, Wehrdienst rufen, auffordern (Rekruten)

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ein|be|ru|fen <st. V.; hat:
1. (eine Versammlung) zusammentreten lassen:
eine Versammlung [nach Berlin] e.;
auf, für den 15. 11. eine Sitzung e.
2. jmdn. amtlich auffordern, seine Wehrpflicht zu erfüllen:
jmdn. zum Wehrdienst e.;
einberufen werden.

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ein|be|ru|fen <st. V.; hat: 1. (eine Versammlung) zusammentreten lassen: eine Versammlung [nach Berlin] e.; auf, für den 15. November eine Sitzung e. 2. jmdn. amtlich auffordern, seine Wehrpflicht zu erfüllen: jmdn. zum Wehrdienst, Reservisten zu einer Wehrübung e.; einberufen werden.

Universal-Lexikon. 2012.