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von|sei|ten [fɔn'zai̮tn̩] <Präp. mit Gen.>, von Seiten:seitens, von jmds. Seite:
vonseiten der Arbeitnehmerschaft bestehen keine Bedenken mehr.
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von|sei|ten auch: von Sei|ten 〈Adv.〉 von der Seite der, des, seitens ● \vonseiten der Regierung wurden alle Gerüchte dementiert
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von|sei|ten, von Sei|ten <Präp. mit Gen.>:
v./von Seiten der Arbeitnehmerschaft bestehen keine Bedenken mehr.
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von|sei|ten, (auch: von Seiten) <Präp. mit Gen.>: seitens, von jmds. ↑Seite (9 c): v. der Arbeitnehmerschaft bestehen keine Bedenken mehr.
Universal-Lexikon. 2012.