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kụp|peln 〈V.; hat〉
II 〈V. intr.〉 die Kupplung betätigen
[Nebenform zu koppeln]
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1.
a) (Verkehrsw.) mehrere Wagen od. ein ziehendes u. ein gezogenes Fahrzeug miteinander verbinden, ↑ koppeln (1 b):
drei Wagen zu einem Straßenbahnzug k.;
an den Lkw wurde ein Anhänger gekuppelt;
eine Kamera mit gekuppeltem Entfernungsmesser.
3. die Kupplung in einem Kraftfahrzeug betätigen:
er muss erst lernen, richtig zu k.
4. (veraltend) (andere Menschen, Paare) zu verkuppeln suchen; sich als Kuppler betätigen.
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kụp|peln <sw. V.; hat [mhd. kuppeln, koppeln = an die 2↑Koppel (3) legen; verbinden]: 1. a) (Verkehrsw.) mehrere Wagen od. ein ziehendes u. ein gezogenes Fahrzeug miteinander verbinden, ↑koppeln (1 b): drei Wagen zu einem Straßenbahnzug k.; an den LKW wurde ein Anhänger gekuppelt; <auch ohne Akk.:> Rangierer, k.!; b) (Technik) ↑koppeln (1 c): eine Kamera mit gekuppeltem Entfernungsmesser; Blendenregelung mit Bildfrequenzen gekuppelt (Foto-Magazin 8. 8. 67, 62). 2. ↑koppeln (2 b): Sukarnos Aufstieg ... war gekuppelt mit dem Anfang eines wirtschaftlichen Niedergangs (MM 19. 2. 66, 15). 3. die Kupplung in einem Kraftfahrzeug betätigen: in der Fahrschule mussten wir erst einmal lernen, richtig zu k. und zu schalten; weil man auf dem Motorrad doch praktisch alles mit den Händen tut, man kuppelt mit der Hand (Frankenberg, Fahrer 187). 4. (veraltend) (andere Menschen, Paare) zu verkuppeln suchen; sich als Kuppler betätigen: Andreas ... hatte ein Verhältnis mit Juliette Lorton. Molano hatte da gekuppelt (Danella, Hotel 151).
Universal-Lexikon. 2012.