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be|gnü|gen [bə'gny:gn̩] <+ sich>:(mit etwas) zufrieden sein, nicht nach mehr verlangen:
er begnügt sich mit dem [wenigen], was er hat.
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be|gnü|gen 〈V. refl.; hat〉 sich mit etwas \begnügen mit etwas zufrieden sein, sich zufriedengeben, sich mit etwas bescheiden [<mhd. begenüegen „zufriedenstellen“; → genug]
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be|gnü|gen , sich <sw. V.; hat [spätmhd. begnüegen, Vermischung von mhd. benüegen = an od. mit etw. genug haben u. ↑ genügen]:
1. wohl od. übel mit wenigem zufrieden sein u. keine größeren Ansprüche stellen; sich mit etw. zufriedengeben:
sich mit dem b., was man hat.
2. sich auf etw. beschränken:
der Lehrer begnügte sich trotz des schweren Vergehens mit einem Tadel.
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be|gnü|gen, sich <sw. V.; hat [spätmhd. begnüegen, Vermischung von mhd. benüegen = an od. mit etw. genug haben u. ↑genügen]: 1. wohl od. übel mit wenigem zufrieden sein u. keine größeren Ansprüche stellen; sich mit etw. zufrieden geben: Sie wollte nicht teilen müssen. Sie wollte sich nicht mit einem Eckchen b., wo sie vorher alles innehatte (A. Zweig, Claudia 71); Totila ist bereit, dem Kaiser Dalmatien und Sizilien zurückzugeben und sich mit den Rechten eines Vasallenkönigs zu b. (Thieß, Reich 617). 2. sich auf etw. beschränken: Der Rektor begnügte sich mit einer Rüge, da Haungs ... ohnehin aus den Diensten des Landes ausschied (Nuissl, Hochschulreform 122); Die anderen Länder der Bundesrepublik begnügten sich nach dem Kriege ... mit einer Restaurierung der Schulreform aus der Weimarer Zeit (Fraenkel, Staat 177). ∙ 3. zufrieden stellen: Ihr lasst euch mit Kräutern b. (Goethe, Reineke Fuchs 6, 163).
Universal-Lexikon. 2012.