Akademik

Patenschaft
Schutz; Pflegschaft; Gönnerschaft

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Pa|ten|schaft 〈f. 20
1. 〈i. e. S.〉
1.1 Mitverantwortung des Paten für die christl. Erziehung des Patenkindes
1.2 〈DDR〉 Vereinbarung zw. Betriebs-, Schul- od. Armeekollektiven über gegenseitigen Austausch u. Unterstützung (\Patenschaftsschule, \Patenschaftsschüler, \Patenschaftsvertrag)
2. 〈i. w. S.〉 Mitverantwortung, Schirmherrschaft
● die \Patenschaft übernehmen

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Pa|ten|schaft, die; -, -en:
1. das Pate- bzw. Patinsein:
jmdm. eine P. antragen.
2. [nach russ. šefstvo] (DDR) vertraglich festgelegte Mitverantwortung von Werktätigen u. Betrieben für jmdn., etw. zum Zweck der Unterstützung, der wirtschaftlichen, kulturellen u. politischen Förderung.

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Pa|ten|schaft, die; -, -en [2: nach russ. šefstvo]: 1. Mitverantwortung des Paten für die christliche Erziehung des Kindes: jmdm. eine P. antragen; Ü die Klasse hat die P. für alte, behinderte Menschen übernommen (hat die Verpflichtung übernommen, sich um sie zu kümmern); Gewerkschaften haben -en für bestimmte Projekte übernommen (ran 2, 1980, 26). 2. (DDR) vertraglich festgelegte Mitverantwortung von Werktätigen u. Betrieben für jmdn., etw. zum Zweck der Unterstützung, der wirtschaftlichen, kulturellen u. politischen Förderung.

Universal-Lexikon. 2012.