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Schmuggel
Pascherei (umgangssprachlich); Konterbande (veraltet); Schmuggelei; Schleichhandel

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Schmug|gel ['ʃmʊgl̩], der; -s:
das Schmuggeln (1):
Schmuggel treiben; sie war beim Schmuggel ertappt worden; vom Schmuggel leben.

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Schmụg|gel 〈m. 5; unz.〉 gesetzwidrige Ein- od. Ausfuhr, Schleichhandel [im 19. Jh. <schmuggeln rückgebildet]

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Schmụg|gel , der; -s [rückgeb. aus schmuggeln]:
das Schmuggeln (1).

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Schmuggel,
 
das Verbringen von Sachen über die Grenze unter Verletzung von Zollvorschriften; nach der AO die Zollhinterziehung (vorsätzliche Verkürzung von Zolleinnahmen) oder die verbotswidrige Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Sachen ohne Gestellung bei den Zollbehörden (Bannbruch). Der Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bei gewerbsmäßigem, gewaltsamem und bandenmäßigem Schmuggel angehoben (§ 373 AO).
 

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Schmụg|gel, der; -s [rückgeb. aus ↑schmuggeln]: das Schmuggeln (1): S. treiben; Sie war beim S., den sie nun auf eigene Faust trieb, ertappt worden (Brod, Annerl 11); vom S. leben.

Universal-Lexikon. 2012.