entscheiden können
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Das Sagen haben
Wer das Sagen hat, hat eine Stellung inne, aufgrund deren er Anordnungen, Entscheidungen treffen, anderen Vorschriften machen kann: Es ist ganz offenkundig, wer in dieser Partei das Sagen hat. - So heißt es in Günther Prodöhls Gerichtschronik »Der lieblose Tod des Bordellkönigs«: »(...) dass im Berliner Nachtleben Gangster das Sagen haben, die die Polizei schon gar nicht mehr fürchten« (S. 52).
Prodöhl, Günther: Der lieblose Tod des Bordellkönigs. Berlin (Ost): Verlag Das Neue Berlin, 1977.
Universal-Lexikon. 2012.