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Geis|tes|krank|heit 〈f. 20〉
1. 〈allg.〉 meist auf angeborener od. ererbter, seltener auf erworbener Anlage beruhende Störung u. Fehlleistung im Geistes- u. Seelenleben; →a. Neurose, Psychose
2. 〈Rechtsw.〉 geistige Störung erheblichen Grades
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Geis|tes|krank|heit, die (Med., Psychol. veraltet, noch ugs.):
1. Psychose.
2. geistige Behinderung.
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Geisteskrankheit,
veraltete Bezeichnung für eine krankhafte Störung der psychischen Funktion, im engeren Sinn für Psychose. - Zur rechtlichen Bedeutung Betreuung, Schuldunfähigkeit.
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Geis|tes|krank|heit, die: 1. Psychose. 2. geistige Behinderung: Weissmanns Experimente bieten eine mögliche Erklärung für viele erbliche -en (Spiegel 21, 1998, 209).
Universal-Lexikon. 2012.