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Nach|hal|tig|keit 〈f. 20; unz.〉
1. nachhaltige Beschaffenheit, Dauerhaftigkeit
2. 〈Forstw.〉 Prinzip der Bewirtschaftung u. forstlichen Nutzung von Wäldern, das eine Bewahrung des Waldbestandes sichert
3. 〈Wirtsch.〉 umwelt- u. sozialverträgliches Handeln, das die Bewahrung der Natur u. die Bedürfnisse nachkommender Generationen berücksichtigt
● das Prinzip der \Nachhaltigkeit ist ein von der Wirtschaft entwickeltes Konzept
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Nach|hal|tig|keit: in Bezug auf industrielle, insbes. chem. Prozzesse das Bemühen um bes. verantwortungsvollen u. sparsamen Verbrauch an Ressourcen (vgl. nachwachsende Rohstoffe) u. Energie u. um bestmögliche Vermeidung unnützer u. ggf. schädlicher Begleitprodukte (sanfte, grüne, nachhaltige Chemie).
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Nach|hal|tig|keit, die; -:
1. längere Zeit anhaltende Wirkung.
2.
a) (Forstwirtsch.) forstwirtschaftliches Prinzip, nach dem nicht mehr Holz gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann;
b) (Ökol.) Prinzip, nach dem nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen, sich regenerieren, künftig wieder bereitgestellt werden kann:
neue Technologien sollen die N. der Energieversorgung gewährleisten.
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Nachhaltigkeit,
Forstwirtschaft: ein Bewirtschaftungsprinzip, das dadurch charakterisiert ist, dass nicht mehr Holz geerntet wird, als jeweils nachwachsen kann. Die Forderung nach Nachhaltigkeit kann sich über die Holzerträge hinaus auf alle Funktionen des Waldes beziehen (ökologische Funktionen, Erholungsfunktionen). Von Nachhaltigkeit abgeleitet wurde der in der Umwelt- und Entwicklungspolitik verwendete Begriff nachhaltige Entwicklung.
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Nach|hal|tig|keit, die; -: 1. längere Zeit anhaltende Wirkung. 2. (Forstw.) forstwirtschaftliches Prinzip, nach dem nicht mehr Holz gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann: Aus dem Prinzip der N. leitet sich für die Wirtschaft eine Strategie ab, die auf qualitativem Wachstum beruht (natur 1, 1996, 27).
Universal-Lexikon. 2012.