Luftlandetruppe
* * *
Fạll|schirm|jä|ger 〈m. 3〉 Angehöriger einer Fallschirmtruppe
* * *
Fạll|schirm|jä|ger, der (Militär):
1. Soldat der Fallschirmjäger (2).
2. <Pl.> im Fallschirmspringen bes. für die Luftlandung ausgebildete Kampftruppe:
er ist, dient bei den -n.
* * *
Fallschirmjäger,
Militärwesen: zu Sprungeinsatz und Luftlandung speziell ausgebildeter und ausgerüsteter Soldat. Die Fallschirmjägertruppe der Bundeswehr ist eine zu den ungepanzerten Kampftruppen gehörende Truppengattung, deren Verbände (Fallschirmjägerbataillone) in den Luftlandebrigaden des Heeres zusammengefasst sind. (Luftlandetruppen)
* * *
Fạll|schirm|jä|ger, der (Milit.): 1. Soldat der ↑Fallschirmjäger (2). 2. <Pl.> im Fallschirmspringen bes. für die Luftlandung ausgebildete Kampftruppe: er ist, dient bei den -n.
Universal-Lexikon. 2012.