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absterben
ab|ster|ben ['apʃtɛrbn̩], stirbt ab, starb ab, abgestorben <itr.; ist:
1. allmählich aufhören zu leben (von Teilen eines Organismus):
das Gewebe stirbt ab; abgestorbene Äste.
2. durch Einwirkung von Kälte o. Ä. gefühllos werden:
meine Füße sind [vor Kälte] abgestorben.
Syn.: einschlafen, taub werden.

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ạb||ster|ben 〈V. intr. 254; ist
1. sterben
2. eingehen
3. 〈Med.〉 immer weniger, geringer werden, zugrunde gehen (Gewebe)
4. jede Empfindung verlieren (Gliedmaße)
● vor Kälte abgestorbene Zehen

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ạb|ster|ben <st. V.; ist:
1.
a) (von Teilen des menschlichen, tierischen od. pflanzlichen Organismus) allmählich aufhören zu leben:
die Zellen, Blätter sterben ab;
abgestorbene Bäume, Äste;
b) verschwinden, aufhören [zu existieren, zu funktionieren]:
das alte Brauchtum stirbt allmählich ab.
2. (von Gliedern) durch Frost od. mangelhafte Durchblutung gefühllos werden, die Empfindung verlieren:
die Zehen sind vor Kälte [wie] abgestorben.
3. (ugs.) (vom Kfz-Motor) ausgehen (11 b):
vor der Ampel, durch die Kälte starb der Motor immer wieder ab.
4. (selten) sterben:
die Leichname der hier abgestorbenen Personen.

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Absterben,
 
1) Medizin: 1) intrauteriner Fruchttod, das Absterben des Kindes während der Schwangerschaft; Ursachen: Krankheiten der Mutter, Missbildungen der Gebärmutter oder des Kindes, Nabelschnurkomplikationen, Unverträglichkeit im Rhesusfaktorsystem, Erkrankungen der Nachgeburt u. a. 2) Absterben der Finger, umgangssprachlich für anfallweise auftretendes Kribbeln, Taubheits- und Kältegefühl der Finger, schließlich deren hochgradige Abblassung (durch Blutleere) infolge eines Gefäßkrampfes. Dieses Raynaud-Phänomen kann eigenständig oder bei Kollagenkrankheiten auftreten.
 
 2) Pathologie: örtlicher Gewebstod, das Absterben von Zellen, Organen oder von Körperteilen (Nekrose, Gangrän).

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ạb|ster|ben <st. V.; ist: 1. a) (von Teilen des menschlichen, tierischen od. pflanzlichen Organismus) allmählich aufhören zu leben: die Zellen, Blätter sterben ab; Kalkschotter, der die Bergflora a. ließ (natur 5, 1991, 57); abgestorbene Bäume, Äste; b) verschwinden, aufhören [zu existieren, zu funktionieren]: das alte Brauchtum stirbt allmählich ab; Erzwungene Abgrenzung und Zeitablauf haben sie ( = elementare menschliche Zusammengehörigkeit) nicht a. lassen (v. Weizsäcker, Deutschland 67). 2. (von Gliedern) durch Frost od. mangelhafte Durchblutung gefühllos werden, die Empfindung verlieren: die Zehen sind vor Kälte [wie] abgestorben; Vielleicht stirbt der Fuß ab, kommt Brand hinein (Loest, Pistole 12). 3. (ugs.) (vom Kfz-Motor) ↑ausgehen (11 b): vor der Ampel, durch die Kälte starb der Motor immer wieder ab; Kurz nach einer Kreuzung stirbt das Auto ... ab (Zenker, Froschfest 91). 4. (selten) sterben: die Leichname der hier abgestorbenen Personen; <subst.:> um einst einen Mittler vor Gottes Thron zu haben und einen Geweihten nach dem Absterben (Werfel, Himmel 139).

Universal-Lexikon. 2012.