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ausbezahlen
aus|be|zah|len ['au̮sbəts̮a:lən], bezahlte aus, ausbezahlt <tr.; hat:
a) aus einer entsprechenden Kasse an jmdn. [der darauf einen Anspruch hat] zahlen:
der Lohn wurde ihr noch ausbezahlt; eine Summe [in] bar ausbezahlt bekommen.
Syn.: auszahlen, bezahlen.
b) (jmdn.) mit Bargeld (als Teil eines Vermögens, der dem Empfänger zusteht, gehört) abfinden:
die Erben, den Teilhaber ausbezahlen.
Syn.: auszahlen, entschädigen.

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aus||be|zah|len 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \ausbezahlen
1. vollständig auszahlen
2. jmdn. mit einem Geldbetrag für etwas, das ihm zusteht, abfinden
● sich das Erbe \ausbezahlen lassen

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aus|be|zah|len <sw. V.; hat:
a) jmdm. eine Geldsumme [die ihm zusteht] auszahlen:
jmdm. das Gehalt a.;
das Darlehen wird sofort ausbezahlt (zur Verfügung gestellt);
b) (landsch.) [bei Beendigung einer Tätigkeit] entlohnen, bezahlen:
die Tagelöhner, die Hilfskräfte a.;
c) (jmdn., dem ein Teil von einem Vermögen zusteht, gehört) mit Bargeld abfinden:
die Erben, den Teilhaber a.

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aus|be|zah|len <sw. V.; hat: a) jmdm. eine Geldsumme [die ihm zusteht] auszahlen: jmdm. das Gehalt a.; Pohlmann habe ... 136,- DM bar ausbezahlt bekommen (Noack, Prozesse 37); das Darlehen wird sofort ausbezahlt (zur Verfügung gestellt); b) (landsch.) [bei Beendigung einer Tätigkeit] entlohnen, bezahlen: die Tagelöhner, die Hilfskräfte a.; Es waren Kumpels der Mittagsschicht, die heute, am Lohntag, ... ausbezahlt worden waren (Marchwitza, Kumiaks 160); c) (jmdn., dem ein Teil von einem Vermögen zusteht, gehört) mit Bargeld abfinden: die Erben, den Teilhaber a.; er hat seine Geschwister nach dem Tod des Vaters ausbezahlt.

Universal-Lexikon. 2012.