schriftlich festlegen; [in amtlicher Funktion] in schriftlicher Form ausarbeiten:
einen Vertrag ausfertigen; einen Pass, ein Zeugnis ausfertigen.
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aus||fer|ti|gen 〈V. tr.; hat〉 (schriftl.) herstellen, ausstellen ● ein amtliches Schriftstück, z. B. Pass, Urkunde \ausfertigen
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aus|fer|ti|gen <sw. V.; hat:
1. (Amtsspr.)
a) in amtlicher Funktion schreiben, ausstellen:
einen Pass, ein Zeugnis, Attest a.;
b) in schriftlicher Form erstellen, ausarbeiten:
einen Vertrag a.;
c) in amtlicher Funktion unterzeichnen:
Gesetze a.
2. (österr.) (Gegenstände, Waren) fertigstellen, die letzten Feinheiten durchführen.
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aus|fer|ti|gen <sw. V.; hat (Amtsspr.): a) in amtlicher Funktion schreiben, ausstellen: einen Pass, ein Zeugnis, Attest a.; b) in schriftlicher Form erstellen, ausarbeiten: einen Vertrag a.; c) in amtlicher Funktion unterzeichnen: 127 Gesetze hat er ausgefertigt (Spiegel 21, 1975, 24).
Universal-Lexikon. 2012.