Akademik

Ausstellen
Auflegen (einer Anleihe)

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aus|stel|len ['au̮sʃtɛlən], stellte aus, ausgestellt tr; hat:
1. zur Ansicht, zum Verkauf hinstellen:
Waren (im Schaufenster) ausstellen; der Künstler stellt in seinem Atelier seine Werke aus.
Syn.: auslegen, zeigen, zur Schau stellen.
2. ein Formular o. Ä. ausfüllen und jmdm. geben:
jmdm. ein Attest, einen Pass, ein Zeugnis, eine Bestätigung, eine Bescheinigung ausstellen; ich habe mir eine Quittung für den Kauf ausstellen lassen.
Syn.: ausfertigen, ausschreiben.

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aus||stel|len 〈V. tr.; hat
1. zur Schau stellen, zur Ansicht hinstellen, hinlegen (Ware)
2. an den geeigneten Platz stellen (Wachen)
3. ausschreiben, ausfertigen (Urkunde)
4. seitlich nach außen stellen
● Bilder, Hunde, Schülerarbeiten \ausstellen; Pass, Quittung, Rechnung, Wechsel, Zeugnis \ausstellen; eine Rechnung über 100 Euro \ausstellen; ein Zeugnis über geleistete Arbeit \ausstellen; an jmdm. etwas auszustellen haben 〈veraltet〉 zu tadeln, zu bemängeln, auszusetzen haben; im Schaufenster war ein schöner Mantel ausgestellt

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aus|stel|len <sw. V.; hat:
1. zur Ansicht, zum Verkauf ins Schaufenster o. Ä. stellen:
Waren, neue Modelle [im Schaufenster] a.;
bekannte Künstlerinnen und Künstler stellen aus (stellen ihre Kunstwerke zur Schau).
2. (aus bestimmten Gründen) an einem Platz sichtbar aufstellen:
Warnschilder, Posten a.
3. ausschreiben, ausfertigen:
ein Visum, Attest a.;
[jmdm.] ein Zeugnis, eine Bescheinigung a.;
eine Rechnung auf jmds. Namen a.
4. (ugs.) ausschalten (1 a), abstellen (4 b):
den Motor, das Radio, die Heizung a.
5.
a) schräg, nach außen stellen:
den Rollladen, das Fenster a.;
b) <meist im 2. Part.> (Mode) (ein Kleidungsstück) so zuschneiden, dass es sich nach unten erweitert:
ein leicht ausgestellter Rock.

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aus|stel|len <sw. V.; hat: 1. zur Ansicht, zum Verkauf ins Schaufenster o. Ä. stellen: Waren, neue Modelle [im Schaufenster] a.; bekannte Künstler stellen aus (stellen ihre Kunstwerke zur Schau). 2. (aus bestimmten Gründen) an einem Platz sichtbar aufstellen: Warnschilder, Posten a. 3. ausschreiben, ausfertigen: ein Visum, Attest a.; [jmdm.] ein Zeugnis, eine Bescheinigung a.; eine Rechnung auf jmds. Namen a.; Selbstverständlich lasse ich Ihnen sofort ein neues Dokument a. (Leonhard, Revolution 109). 4. (ugs.) ausschalten (1 a), ↑abstellen (4 b): den Motor, das Radio, die Heizung a. 5. a) schräg, nach außen stellen: den Rollladen, das Fenster a.; b) <meist im 2. Part.> (Mode) (ein Kleidungsstück) so zuschneiden, dass es sich nach unten erweitert: Modisches Leinenkleid mit ausgestelltem Rock (MM 6. 5. 66, 23); Schlanke Hose, ab Knie leicht ausgestellt (Hörzu 40, 1970, 109).

Universal-Lexikon. 2012.