(Getränke) ausgeben oder verkaufen:
Alkohol darf an Kinder nicht ausgeschenkt werden.
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aus||schen|ken 〈V. tr.; hat〉 Getränke \ausschenken
1. am Ausschank abgeben
2. ausgießen, kredenzen
● ins Glas ausschenken
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aus|schen|ken <sw. V.; hat:
a) Getränke (im Lokal) verkaufen:
Alkohol darf an Kinder nicht ausgeschenkt werden;
b) in ein Trinkgefäß gießen, ausgießen:
Kaffee a.;
würdest du bitte [den Wein] a.?
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aus|schen|ken <sw. V.; hat: a) Getränke (im Lokal) verkaufen: Alkohol darf an Kinder nicht ausgeschenkt werden; b) in ein Trinkgefäß gießen, ausgießen: den Kaffee a.; würdest du bitte [den Wein] a.?; in der schlechten Zeit, als es noch die Schulspeisung gab und in der Pause Kakao ausgeschenkt wurde (Gaiser, Schlußball 24).
Universal-Lexikon. 2012.