Gegenstand, auf den man sich [im nachfolgenden Brieftext] bezieht:
der Betreff steht vor der Anrede.
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Be|trẹff 〈m. 1; unz.; Abk.: Betr.; Amtsdt.〉 Inhalt, Thema (Überschrift von Akten od. Briefen) ● in diesem \Betreff in dieser Beziehung, in dieser Hinsicht; in Betreff (Ihrer Anfrage, Lieferung usw.) betreffend, betreffs
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Be|trẹff , der; -[e]s, -e (bes. Amtsspr.; Kaufmannsspr.):
1.
a) Angelegenheit, um die es geht:
☆ in diesem, dem B. (in dieser Hinsicht);
der B. steht vor der Anrede;
wie lautet der B.?
2. in der Verbindung
in B. (betreffs: in B. dieser Angelegenheit, dieses Gesetzes).
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Be|trẹff, der; -[e]s, -e (Amtsspr.; Kaufmannsspr.): 1. Angelegenheit, um die es geht: der B. steht im Geschäftsbrief in Form einer Art Überschrift, der so genannten Betreffzeile, vor der Anrede; wie lautet der B. (die Betreffzeile)?; »Betreff: Ihr Schreiben vom ...«; Abk.: Betr.; *in diesem, dem B. (Amtsspr., Kaufmannsspr.; in dieser Hinsicht); 2. in der Verbindung in B. (Amtsspr., Kaufmannsspr.; betreffs): in B. dieser Angelegenheit, dieses Gesetzes; Castorp hatte keinen Kalender auf seinen Ausflug mitgenommen, und so fand er sich in B. des Datums nicht immer ganz genau auf dem Laufenden (Th. Mann, Zauberberg 284).
Universal-Lexikon. 2012.