Abhängigkeit; Zusammenhang; Verhältnis; Beziehung; Verbindung; Relation; Verknüpfung; Wechselbeziehung
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Be|zug [bə'ts̮u:k], der; -[e]s, Bezüge [bə'ts̮y:gə]:1. etwas, womit etwas bezogen oder überzogen wird:
der Bezug des Kissens.
Syn.: ↑ Überzug.
Zus.: Bettbezug, Kissenbezug, Schonbezug.
2. <ohne Plural> das Beziehen, das regelmäßige Bekommen:
der Bezug von Waren, Zeitungen.
Syn.: ↑ Kauf.
3. <Plural> Einkommen:
die Bezüge eines Beamten.
Syn.: 2Gehalt, ↑ Einkünfte.
4. sachliche Verknüpftheit; Zusammenhang, Verbindung:
einen Bezug zu etwas herstellen; das Wort »Bezug« oder »Betreff« wird in der Betreffzeile eines Briefes nicht mehr verwendet.
Syn.: ↑ Betreff (Amtsspr.).
Zus.: Gegenwartsbezug;
☆ in Bezug auf: was jemanden betrifft, angeht, bezüglich, hinsichtlich:
in Bezug auf die neuen Mitarbeiter hat sie nichts in Erfahrung bringen können.
• Beziehung/Bezug
Die beiden Substantive sind auch in der Bedeutung wechselseitiges Verhältnis, Zusammenhang nur bedingt austauschbar. Beziehung meint im Allgemeinen die vorhandene oder andauernde Beziehung als solche, Bezug dagegen drückt stärker den Vorgang des Sichbeziehens, also die Herstellung der Beziehung aus. Man sagt demnach:
– die Beziehung (nicht: der Bezug) zwischen Angebot und Nachfrage.
– Er hat keine Beziehung (nicht: keinen Bezug) zur Kunst.
Ebenso nur:
– In dieser Beziehung (was dies betrifft) hat sie recht.
Dagegen heißt es:
– auf etwas Bezug (nicht: Beziehung) nehmen
– mit Bezug (nicht: Beziehung) auf Ihr Schreiben.
Auch in der Bedeutung das Beziehen, das regelmäßige Empfangen ist nur »Bezug« zulässig:
– der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften durch die Post.
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Be|zug 〈m. 1u〉
I 〈unz.〉
1. Bezugnahme
2. Hinsicht, Beziehung
3. das Beziehen (von Waren, Zeitungen usw.)
● der Erst\Bezug einer Wohnung ● auf etwas \Bezug nehmen auf etwas verweisen; \Bezug nehmend auf den gestrigen Beschluss ... ● bei \Bezug von mehr als 10 Stück; in Bezug auf bezüglich, betreffend, hinsichtlich; in \Bezug auf die neue Stelle hat sie noch keine Nachricht erhalten; in \Bezug auf die Lage war unser altes Haus schöner; mit \Bezug auf unser Schreiben vom 10.1. teilen wir Ihnen mit; (k)einen \Bezug zu etwas haben keine Beziehung, Verbindung zu etwas haben
II 〈zählb.〉
1. Überzug (für Betten, Polstermöbel usw.)
2. 〈nur Pl.〉 Einnahme, Gehalt
● die Bezüge der Betten waschen, wechseln ● wie hoch sind Ihre Bezüge?; die Couch mit einem neuen \Bezug versehen
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Be|zug , der; -[e]s, Bezüge [vgl. mhd. bezoc = Unterfutter]:
1.
a) etw., womit etw. bezogen, überzogen wird; Überzug:
der B. des Kissens, der Polstermöbel;
die Bezüge wechseln;
den B. einer Geige, des Bogens erneuern.
2.
der B. von Waren aus dem Ausland unterliegt den Zollbestimmungen;
der B. des neuen Hauses.
3. <Pl., österr. auch im Sg.> Gehalt, Einkommen:
das Parlament entscheidet heute über die Höhe der Bezüge der Abgeordneten in diesem Jahr.
etw. hat B. auf jmdn., etw.;
den B. zu etw. herstellen;
☆ auf etw. B. nehmen (Amtsspr., Kaufmannsspr.; sich auf etw. beziehen: wir nehmen B. auf unser Schreiben vom …);
in B. auf jmdn., etw. (was jmdn., etw. betrifft, angeht; bezüglich; hinsichtlich: in B. auf den neuen Mitarbeiter hat sie nichts in Erfahrung bringen können);
mit/unter B. auf etw. (Amtsspr., Kaufmannsspr.; Bezug nehmend auf etw.)
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Bezug,
1) Handel: Einkauf, Erhalt von Waren.
2) Musik: die Gesamtheit der auf ein Saiteninstrument aufgezogenen Saiten; auch die Bespannung eines Bogens der Streichinstrumente.
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Be|zug, der; -[e]s, Bezüge [vgl. mhd. bezoc = Unterfutter]: 1. a) etw., womit etw. bezogen, überzogen wird; Überzug: der B. des Kissens, der Polstermöbel; die Bezüge wechseln; b) etw. (Saiten, Bogenhaare), womit etw. bespannt wird; Bespannung: den B. einer Geige, des Bogens erneuern. 2. <o. Pl.> das Beziehen (3) durch Kauf, Erwerb: der B. von Zeitschriften; der B. von Waren aus dem Ausland unterliegt den Zollbestimmungen. 3. <nur im Pl., österr. auch im Sg.> Gehalt, Einkommen: Die OKA-Chefs sollten künftig nur mehr 14 Bezüge erhalten. Noch vor wenigen Jahren waren 17 Gehälter Usus gewesen (Wochenpresse 13, 1984, 25); Fremuth selbst bestätigt, dass sein eigener B. ... „durchaus angemessen“ ist (profil 26. 3. 84, 31). 4. ↑Beziehung (2), Zusammenhang; sachliche Verbindung, Verknüpftheit: etw. hat B. auf jmdn., etw.; den B. zu etw. herstellen; Spielen aber ist ... ein soziale Bezüge herstellender Vorgang (Saarbr. Zeitung 19. 12. 79, 17); Es war auch nicht so, dass der Name urplötzlich und ohne jeden B. fiel (Weber, Tote 177); *B. nehmen auf etw. (Amtsspr., Kaufmannsspr.; sich auf etw. beziehen): wir nehmen B., B. nehmend auf unser Schreiben vom ...; in B. auf jmdn., etw. (was jmdn., etw. betrifft, angeht; bezüglich, hinsichtlich): in B. auf den neuen Mitarbeiter hat sie nichts in Erfahrung bringen können; Modelle mit Dieselmotoren, welche den verschärften Vorschriften in B. auf Lärm und Abgas Rechnung tragen (NZZ 12. 10. 85, 30); mit/unter B. auf etw. (Amtsspr., Kaufmannsspr.; Bezug nehmend auf etw.).
Universal-Lexikon. 2012.